Amtlicher Rechtsbeistand bei Umsetzung des EU-Asylpakts
Personen in Ausschaffungshaft erhalten künftig einen amtlichen Rechtsbeistand – trotz Widerstands der SVP und abgelehnter Verschärfungen von Links-Grün.

Der Nationalrat hat am Donnerstag bei der Umsetzung des EU-Migrations- und Asylpakts Personen in Haft vor der Ausschaffung in einen Dublin-Staat einen amtlichen Rechtsbeistand zur Seite gestellt. Der Bundesrat hatte das zunächst nicht gewollt, lenkte aber ein. Links-grüne Minderheitsanträge lehnte der Rat ab.
So wollte etwa die Ratslinke die mögliche Haftdauer vor einer Wegweisung an einen Dublin-Staat von fünf auf drei Wochen verkürzen. Ebenso wollte sie längere Fristen für Einsprachen.
Eine Anhörung durch einen Richter sei ebenfalls überflüssig, denn die Grundrechte seien durch das schriftliche Verfahren gewahrt und ein Antrag auf Haftentlassung jederzeit möglich, befand der Nationalrat weiter. Ziel des EU-Pakts und der Rechtsanpassungen in der Schweiz sei schliesslich die Beschleunigung der Verfahren.
Verschärfte Bedingungen im Asylprozess
Auch lehnte der Rat das Einfügen einer konkreten Fluchtabsicht zur Verhängung einer Haft vor einer Wegweisung im Dublin-Verfahren ab. Hier genügten die bereits aufgeführten Haftgründe, sagte Justizminister Beat Jans.
Einem amtlichen Rechtsbeistand bei der Haftverhängung oder -verlängerung stimmte der Nationalrat entgegen einem Antrag der SVP hingegen mit 99 zu 97 Stimmen zu. Die SVP hatte eingewendet, das verlängere und verteuere das Verfahren, das eigentlich nur der Feststellung des zuständigen Dublin-Staats diene.