Albert Rösti: So sollen künftig auch E-Autos besteuert werden
Weil die Einnahmen aus der Mineralölsteuer wegfallen, sollen ab 2030 auch Elektrofahrzeuge entsprechend besteuert werden.
Das Wichtigste in Kürze
- E-Autos tragen nicht zur Finanzierung der Strasseninfrastruktur bei.
- Diese wird aus der Mineralölsteuer finanziert.
- Verkehrsminister Rösti präsentiert 2 Varianten, wie auch E-Autos besteuert werden sollen.
Heute leisten Halterinnen und Halter von Elektrofahrzeugen keinen Beitrag zur Finanzierung der Strasseninfrastruktur. Das ist gewollt so: Damit soll ein Anreiz bestehen, auf E-Autos umzusteigen. Doch nun sorgt die zunehmende Verbreitung von Elektrofahrzeugen immer mehr für Ertragsausfälle im Strassenfonds und der Bundeskasse.
Denn der Strassenfonds wird mit Einnahmen aus der Mineralölsteuer finanziert, von welcher rund die Hälfte zudem in die Bundeskasse fliessen. Nun will der Bundesrat die immer grösser werdenden Mindereinnahmen kompensieren: durch eine gleichwertige Besteuerung von Elektrofahrzeugen. So soll die Strasseninfrastruktur ab 2030 durch jene finanziert werden, die sie nutzen.

Wie schon vor einem Monat durchsickerte, setzt Verkehrsminister Albert Rösti dabei auf zwei Varianten. Diese seien gleichwertig, betont er.
Variante 1: Besteuerung der Fahrleistung
In der ersten Variante richtet sich die Besteuerung nach der Fahrleistung des betreffenden Autos. Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter sollen eine Abgabe bezahlen, je nachdem, wie viele Kilometer sie in der Schweiz gefahren sind.
Der Tarif richtet sich dabei nach Fahrzeugart und Fahrzeuggesamtgewicht: je schwerer, desto teurer. Im Schnitt soll der Tarif 5,4 Rappen pro Kilometer betragen. Plug-in-Hybride (PHEV) sollen den halben Tarif bezahlen.
Der Knackpunkt hier ist die Ermittlung der in der Schweiz gefahrenen Kilometer. Dazu soll es zwei frei wählbare Optionen geben. Entweder wird der Kilometerstand periodisch selbst deklariert und ein pauschaler Abzug für im Ausland gefahrene Kilometer gemacht. Oder via Fahrzeugdaten oder einem separaten Erfassungsgerät werden die in der Schweiz gefahrenen Kilometer exakt er- und dem Strassenverkehrsamt übermittelt.
Variante 2: Besteuerung des Ladestroms
Bei dieser Variante wird bei jeder öffentlichen oder privaten Ladestation in der Schweiz der Strom besteuert. Besteuert wird die Menge Strom, die zur Ladesäule geht. Der Tarif beträgt 22,8 Rappen pro Kilowattstunde und gilt unabhängig von der Fahrzeugart.

Dazu müssen ab 2030 alle Ladeeinrichtungen mit einem zertifizierten Zähler ausgerüstet werden. Falls nicht schon vorhanden, benötigen sie auch eine Kommunikationsschnittstelle. Der Verteilnetzbetreiber verschickt aufgrund der Lade-Daten eine Rechnung und leitet die Einnahmen an den Bund weiter.
Volk hat das letzte Wort
Beide Varianten gehen nun in die Vernehmlassung. Unabhängig davon, welche zum Zug kommt, sollen die Einnahmen gleich wie bei der Mineralölsteuer verwenden werden.
Dafür ist allerdings eine Verfassungsänderung nötig. Darüber wird also das Stimmvolk an der Urne dereinst abstimmen können.