Bis wann muss die Mietkaution erstattet werden?
Wie lange hat der Vermieter nach dem Auszug seiner Mieter Zeit, die Mietkaution zurückzuzahlen? Rechtsanwältin Sarah Schläppi klärt auf.

Wir sind per Ende August aus unserer Mietwohnung ausgezogen, das Abnahmeprotokoll ist unterschrieben, alles wurde abgenommen und für in Ordnung befunden.
Noch immer aber haben wir die Mietkaution nicht zurückerhalten. Wie lange hat der Vermieter dafür Zeit?

Die Rückzahlung der Mietkaution hat grundsätzlich unmittelbar nach dem Auszug der Mieterinnen und Mieter zu erfolgen, sofern keine Schäden an der Wohnung vorliegen oder offene Forderungen bestehen.
Gesetz setzt Vermieter Frist
Verweigert der Vermieter die Auszahlung, können ihn die Mieterinnen und Mieter schriftlich dazu auffordern.
Spätestens nach Ablauf von zwölf Monaten muss die Mietkaution jedoch freigegeben werden, da das Gesetz dem Vermieter diese Frist einräumt, um allfällige Ansprüche zu prüfen und die Schlussabrechnung zu erstellen.
***
Zur Autorin: Dr. Sarah Schläppi (*1983) ist Rechtsanwältin und Geschäftsführerin bei Bracher & Partner.






