Bei den Dreharbeiten zum Film «Romeo und Julia» von 1968 sollen die beiden damals minderjährigen Hauptdarsteller zu einer Nacktszene gedrängt worden sein.
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Leonard Whiting und Olivia Hussey bei einem gemeinsamen Auftritt. Vor über 50 Jahren spielten sie die Hauptrollen in «Romeo und Julia». - imago/ZUMA Wire
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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Klage zweier Schauspieler gegen die Produktionsfirma Paramount wurde abgewiesen.
  • Sie sollen im Film «Romeo und Julia» von 1968 zu einer Nacktszene gedrängt worden sein.
  • Olivia Hussey und Leonard Whiting wollen den Fall vor Bundesgericht bringen.

Im Dezember klagten die beiden Schauspieler Olivia Hussey und Leonard Whiting gegen die Produktionsfirma Paramount Pictures. Sie forderten eine Millionenentschädigung und strebten einen Prozess im Bundesstaat Kalifornien an. Dazu wird es aber nicht kommen: Am Donnerstag wies ein Gericht in Los Angeles die Klage ab.

Hintergrund ist eine Nacktszene mit den beiden Hauptdarstellern in der Shakespeare-Adaption «Romeo und Julia» aus dem Jahr 1968. Nach eigenen Angaben wurden Hussey und Whiting von Regisseur Franco Zeffirelli zu Nacktaufnahmen für eine Bett-Szene gedrängt. Damals waren beide noch minderjährig.

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Olivia Hussey und Leonard Whiting in «Romeo und Julia» (1968). - imago/Everett Collection

Ihnen sei versichert worden, ihre nackten Körper würden später in dem Film nicht zu sehen sein, schilderten sie. Zuvor hätten sie für Liebesszenen hautfarbene Unterwäsche getragen. In dem Film sind die Brüste der damals 16-jährigen Hussey mehrere Sekunden lang zu sehen. Ebenso wie der nackte Po des damals 17 Jahre alten Whiting.

Die Klage auf Entschädigung in Millionenhöhe drehte sich um sexuelle Belästigung, Betrug und das Zufügen von seelischem Leid. Die zuständige Richterin wies nun unter anderem den Vorwurf zurück, dass die Nacktszenen Kinderpornografie gleichkommen würden.

Nacktszene in «Romeo und Julia»: Stars wollen Fall vor Bundesgericht bringen

Der Anwalt der Schauspieler, Solomon Gresen, kritisierte die Entscheidung des Gerichts. Minderjährige könnten nicht ihre Einwilligung für sexuell explizite Handlungen geben, hiess es in einer Mitteilung des Anwalts. Sie wollten den Fall nun vor ein Bundesgericht bringen, nachdem der Film «Romeo und Julia» in diesem Jahr neuveröffentlicht wurde. Die Ausbeutung und Sexualisierung Minderjähriger durch die Filmindustrie müsse beendet werden, schrieb Gresen.

«Romeo und Julia» war ein grosser Erfolg an den Kinokassen und gewann 1969 Oscars für Kamera und Kostümdesign. Beide Hauptdarsteller bekamen danach aber keine grösseren Rollen mehr.

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