Privatsphäre von Meghan Markle von Zeitungsartikeln verletzt
Eine britische Zeitung hat Teile eines Briefes von Meghan Markle veröffentlicht. Laut ihrem Anwalt sei dies ein schwerer Eingriff in ihre Privatsphäre.

Das Wichtigste in Kürze
- Herzogin Meghan hat gegen die britische Zeitung «Mail on Sunday» geklagt.
- Diese hat Teile eines privaten Briefes an Vater Thomas Markle veröffentlicht.
- Nun wirft Meghans Anwalt der Zeitung einen schweren Eingriff in die Privatsphäre vor.
Herzogin Meghan befindet sich mit der britischen Zeitung «Mail on Sunday» im Rechtsstreit. Nun hat ihr Anwalt der Gegenseite einen schweren Eingriff in die Privatsphäre seiner Mandantin vorgeworfen.
«Auszüge aus einem privaten Brief für Millionen von Lesern zu veröffentlichen, war ein klarer Eingriff in die Privatsphäre.» So sagte der Anwalt Justin Rushbrooke bei einer virtuellen Anhörung des High Courts in London. Es gebe keine «tragfähige Verteidigung» für diesen ernsthaften Eingriff.

Die Anwälte von Meghan Markle wollen ein Schnellverfahren erwirken, ein sogenanntes Summary Judgement. Dieses ist ihrer Ansicht nach ausreichend, um den Fall zu entscheiden. Die Anwälte hoffen auf ein Urteil zugunsten der 39-Jährigen ohne Verhandlung mit Zeugenaussagen. So soll eine royale Schlammschlacht vor Gericht vermieden werden.
Meghan Markle hatte gegen den Verlag Associated Newspapers geklagt. Dieser zitierte Anfang 2019 in mehreren Artikeln aus einem privaten Brief an ihren Vater Thomas Markle. Zunächst war offen, ob vor Gericht bei der für zwei Tage angesetzten Anhörung direkt eine Entscheidung darüber fallen wird.