Das Testament von Queen-Gemahl Prinz Philip bleibt geheim. Das hat ein Londoner Gericht nach der Klage der Zeitung «Guardian» entschieden.
Prinz Philip
Prinz Philip ist im April 2021 im Alter von 99 Jahren gestorben. - imago images/Starface
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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine britische Zeitung forderte eine öffentliche Sitzung zum Testament von Prinz Philip.
  • Nun hat ein Londoner Gericht den Antrag abgewiesen.
  • Der letzte Wille des Queen-Gemahls kann damit erst nach 90 Jahren eingesehen werden.

Der letzte Wille von Queen-Gemahl Prinz Philip bleibt geheim. Ein Berufungsgericht in London lehnte am Freitag eine Klage der Zeitung «Guardian» ab. Damit kann das Dokument erst nach 90 Jahren und auch dann nur im privaten Kreis eingesehen werden.

Das Blatt hatte gefordert, dass die Sitzung, in dem ein Richter den Verschluss des Nachlasses bestimmt hatte, öffentlich stattfindet. Der Herzog von Edinburgh, wie er in Grossbritannien genannt wird, war am 9. April 2021 gestorben, rund zwei Monate vor seinem 100. Geburtstag.

Letzter Wille von Prinz Philip in Tresor versiegelt

Der letzte Wille von Prinz Philip ist mit den Testamenten von mehr als 30 anderen Royals in einem Tresor versiegelt. Zuletzt waren 2002 die Nachlässe der Mutter und Schwester von Königin Elizabeth II. – «Queen Mum» und Prinzessin Margaret – hinzugefügt worden.

Queen Elizabeth Prinz Philip
Die verstorbene Queen Elizabeth und ihr verstorbener Ehemann Prinz Philip. - dpa

Die Zeitung hatte dem Richter vorgeworfen, er habe den Medien die Möglichkeit genommen, an einer Sitzung teilzunehmen. Bei dieser war dann die Versiegelung des Testaments verfügt worden. Dabei bestehe ein grosses öffentliches Interesse. Der Richter hatte seine Entscheidung mit dem besonderen Status der Royal Family begründet.

Information hätte Mediensturm ausgelöst

Das Berufungsgericht entschied, es sei nicht so, dass «Fairness verlangte, die Medien über die Anhörung zu informieren». Es habe keine Möglichkeit gegeben, die Presse auf die Anhörung aufmerksam zu machen, «ohne den befürchteten Mediensturm zu riskieren», so die Richter. Zudem wären die Interessen der Königin und ihrer Familie nicht geschützt gewesen.

«Es ist wahr, dass das Gesetz gleichermassen für die königliche Familie gilt. Aber das bedeutet nicht, dass das Gesetz in allen Situationen zu den gleichen Ergebnissen führt», betonte das Gericht. Die Umstände seien zwar aussergewöhnlich. Aber: «Wir sind uns nicht sicher, ob ein besonderes öffentliches Interesse daran besteht, zu erfahren, wie das Vermögen der königlichen Familie verteilt wird.»

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