Prinz Harry und Meghan Markle wollen mit «Archewell» Gutes tun. Dies könnte jedoch bereits vor dem Start der Wohltätigkeits-Stiftung scheitern.
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Prinz Harry und seine Meghan Markle kehren nach England zurück. - Getty Images
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Das Wichtigste in Kürze

  • Harry und Meghan wollen mit der Wohltätigkeits-Stiftung «Archewell» etwas Gutes tun.
  • Wegen der Corona-Krise und «Black Lives Matter» wurde das Projekt bereits verschoben.
  • Wegen Schludrigkeit könnte «Archewell» aber noch vor Start scheitern.

Nicht auch das noch! Nachdem Harry (35) und Meghan Markle (38) in den USA beruflich nur schlecht Fuss fassen können, folgt der nächste Rückschlag.

Anfang April gaben die Sussex bekannt, dass sie auch nach dem «Megxit» weiter an Wohltätigkeitsprojekten arbeiten wollen. Dazu wollten sie eine eigene Stiftung gründen – «Archewell».

Prinz Harry Meghan Markle
Meghan Markle und Prinz Harry sollen sich häufig streiten. - Getty Images

Vor wenigen Tagen, beschlossen die Eltern von Baby Archie (1), das Non-Profit-Projekt auf nächstes Jahr zu verschieben. Die Corona-Krise und die «Black Lives Matter»-Bewegung hätten Vorrang.

Meghan Markle
Prinz Harry mit Meghan Markle und Sohn Archie (1). - dpa

«Sie wollen alles richtig machen. Es hat keinen Sinn, die Dinge zu überstürzen», erklärte ein Freund dem «Daily Telegraph».

Doch nun der Schock. Wie die britische «Sun» weiss, könnte Harry und Meghans Projekt auch nächstes Jahr nicht zustande kommen.

Meghan Markle und Harrys Antrag wurde abgelehnt

Der Markenantrag, den die abtrünnigen Royals für ihr Herzens-Projekt gestellt haben, wurde nämlich abgelehnt.

Grund: Schludrigkeit! Die beiden hätten den Antrag nicht unterschrieben und nicht alle nötigen Gebühren gezahlt. Weiter sei er «zu vage» gewesen, so das US-Patent- und Markenamt.

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Meghan Markle und Prinz Harry haben ihre eigene Stiftung namens «Archewell». - Getty Images

Und tatsächlich haben Harry und Meghan noch nicht genau definiert, was sie mit «Archewell» bezwecken wollen. Die einzige Beschreibung: «Etwas Gutes tun.»

Das junge Paar hat nun bis am 22. August Zeit, den Antrag erneut einzureichen, sonst wird er als «aufgegeben» eingestuft.

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