Haft

Noch in U-Haft: Marius' Anwalt beantragt Freilassung mit Fussfessel

Luca Micheli
Luca Micheli

Norwegen,

Bis zur Urteilsverkündung im Juni sitzt Marius Borg Høiby in Untersuchungshaft. Sein Verteidiger fordert jedoch die vorzeitige Freilassung mit einer Fussfessel.

Marius Borg Høiby
Marius Borg Høiby fordert eine Freilassung mit Fussfessel. Aktuell befindet sich der Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit u.a. wegen mutmasslicher Vergewaltigung in U-Haft. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Marius Borg Høiby ist in 40 Punkten angeklagt und sitzt derzeit in Untersuchungshaft.
  • Sein Verteidiger beantragt nun die Freilassung mit einer Fussfessel.
  • Als mögliche Unterkunft zieht er seinen früheren Wohnort auf Schloss Skaugum in Betracht.

Im Prozess gegen Marius Borg Høiby gibt es nach einigen Wochen Funkstille neue Entwicklungen. Der Sohn von Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit (52) befindet sich seit Februar in Untersuchungshaft. Ihm werden vier Vergewaltigungen an vier verschiedenen Frauen vorgeworfen.

Während der 29-Jährige auf sein Urteil wartet, meldet sich sein Verteidiger René Ibsen zu Wort. Der Anwalt fordert die Freilassung aus der Untersuchungshaft. Gegenüber der norwegischen Zeitung «Nettavisen» heisst es: «Wir beantragen, dass die Untersuchungshaft mit einer Fussfessel vollzogen wird und dass er sich an einem bestimmten Ort aufhält.»

Marius Borg Høiby
Marius Borg Høiby sieht sich mit einer umfangreichen Anklageliste konfrontiert. - keystone

Laut Ibsen soll die norwegische Strafvollstreckungsbehörde die Einhaltung der Auflagen überwachen. Frühere Anträge dieser Form hatte das Bezirksgericht Oslo jeweils abgelehnt. Mit der Begründung, es bestehe ein hohes Risiko für erneute Straftaten durch Marius.

Sein Anwalt jedoch schätzt die Gefahrenlage aktuell für gering ein: «Wir sind der Meinung, dass dies ausreichend berücksichtigt wird, wenn er weiterhin in Untersuchungshaft bleibt. Ohne zwangsläufig im Gefängnis zu sein.»

U-Haft ausserhalb Gefängnisses möglich

Ob das Gericht den Antrag auf Freilassung genehmigen wird, soll nächste Woche entschieden werden. Denkbar wäre ein solches Vorgehen allerdings.

Die U-Haft kann mittels elektronischer Überwachung an einem bestimmten Ort ausserhalb des Gefängnisses verbüsst werden, sofern dies als «angemessen» erachtet wird. So sieht es die norwegische Gesetzeslage vor.

Marius Borg Høiby
Marius Borg Høiby am 6. Februar 2026 vor dem Osloer Bezirksgericht. - keystone

Als möglichen Unterkunft nennt Verteidiger Ibsen Høibys gemeldete Adresse auf Schloss Skaugum. Das Anwesen wird aktuell vom Kronprinzenpaar Mette-Marit und Haakon (52) bewohnt. Ihr Sohn Marius lebte in den letzten Jahren in einem separaten Haus auf dem Gelände. Zuletzt zog er in den Osloer Stadtteil Frogner.

Zieht Marius zurück auf Schloss Skaugum?

Letzterer Wohnort ist laut Ibsen aber keine Option mehr. «Da er sein Haus in Frogner nicht mehr besitzt, mussten wir eine andere Lösung für seine Unterkunft finden. Sein Haus in Skaugum steht leer. Und es liegt nahe, dass er wieder dorthin zurückzieht», erklärt der Anwalt gegenüber «Nettavisen».

Marius Borg Høiby
Mai 2023: Die norwegische Königsfamilie winkt vom Balkon auf Schloss Skaugum. - keystone

Ibsen selbst hatte die Recherchen zur Wohnungssuche für Marius in Gang gesetzt. Zwar kenne er nicht alle Details der praktischen Umsetzung, spricht jedoch von einem «Pachtverhältnis». Dieses sei über seine Mutter Mette-Marit und seinen Stiefvater Haakon arrangiert worden, heisst es.

Urteil fällt wohl im Juni

Marius Borg Høiby ist in 40 Punkten angeklagt. Darunter auch wegen vier Vergewaltigungen, Misshandlungen in nahen Beziehungen, Verstössen gegen Kontaktverbote und Körperverletzung.

Verfolgst du den Prozess gegen Marius Borg Høiby?

Die finale Urteilsverkündung im Prozess vor dem Bezirksgericht Oslo wird Anfang Juni erwartet. Ein genauer Termin steht jedoch noch nicht fest. Die Verteidigung plädiert für eine Haftstrafe von eineinhalb Jahren. Die Staatsanwaltschaft hingegen fordert eine Haftstrafe von sieben Jahren und sieben Monaten.

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Kommentare

User #5403 (nicht angemeldet)

Nur weil er eine berühmte Mutter hat, sollte es für ihn keinen Promibonus geben.

User #3296 (nicht angemeldet)

Der gehört noch mehr eingesperrt als ein normaler Bürger

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