Nach der Schlappe vor dem Londoner Obergericht droht Meghan Markle eine saftige Rechnung. Sie soll die Kosten der Anhörung übernehmen: Rund 60'000 Franken!
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Meghan Markle soll ihren ziemlich eigenen Willen haben, heisst es. - Dukas
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Das Wichtigste in Kürze

  • Meghans Klage gegen die «Mail on Sunday» wurde am Freitag teilweise abgeschmettert.
  • Die Vorwürfe der Unredlichkeit und bösen Absichten wurden als «irrelevant» deklariert.
  • Für die Schlappe muss Harrys Frau nun wohl tief in die Tasche greifen.

Herber Rückschlag für Meghan Markle (38): Am Freitag scheiterte die zurückgetretene Herzogin teilweise mit ihrer Klage gegen die britische Boulevardzeitung «Mail on Sunday». Und dies kommt sie nun wohl teuer zu stehen!

Sie war vor Gericht gezogen, weil ihr Vater Thomas Markle (75) einen handgeschriebenen Brief an die Zeitung weitergab. Die Frau von Prinz Harry (35) sieht sich durch die Veröffentlichung in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt.

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Meghan Markle und ihr Vater Thomas Markle können sich nicht ausstehen. Der Rechtsstreit dürfte sich nur noch verschlimmern. - Keystone / Screenshot

Nicht zum Hauptverfahren zugelassen sind Meghans Vorwürfe der Unredlichkeit und bösen Absichten und dem Verfolgen einer «Agenda» gegen sie. Diese Vorwürfe sind laut dem Londoner Obergericht «irrelevant». Richter Mark Warby (61) sagte: «Ich bin nicht der Ansicht, dass die fraglichen Behauptungen den Kern des Falles treffen.»

Meghan Markle droht Kostenübernahme von 60'000 Franken!

Nach der Schlappe folgt für Meghan Markle womöglich eine saftige Rechnung. Der Verlag Associated Newspapers fordert die schwarzhaarige Beauty auf, die Kosten der Anhörung zu übernehmen. Die Rede ist von mehr als 50'000 Pfund (60'000 Franken).

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Meghan Markle und Prinz Harry müssen womöglich 60'000 Franken zahlen. - dpa

Wie die «Daily Mail» berichtet, hatten Harry und Meghan eine aussergerichtliche Reglung und damit tiefere Kosten zuvor abgelehnt. Meghan Markle selbst soll für ihren Teil bereits Kosten von über 60'000 Pfund (72'000 Franken) gehabt haben.

Datum für Hauptverhandlung nicht bekannt

Noch ist der Fall nicht abgeschlossen. Wann das Hauptverfahren um den Vorwurf der Persönlichkeitsverletzung stattfindet, steht noch in den Sternen. Es dürfte dabei hauptsächlich darum gehen, ob der Inhalt des Briefes von öffentlichem Interesse war oder nicht.

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Am 24. April begann das Verfahren im Rechtsstreit zwischen Herzogin Meghan und dem Verlag der Boulevardzeitung «Mail on Sunday», Associated Newspapers. - dpa

Die Sussex’ fahren nach dem Megxit ihre Krallen gegen die britische Presse weiter aus. Vor wenigen Wochen gaben sie bekannt, dass sie in Zukunft nicht mehr mit den grossen Boulevardblättern sprechen werden. Harry und Meghan warfen den Journalisten vor, «anzügliches Geschwätz» auf Grundlage von Lügen zu verbreiten.

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Täglich landen Prinz Harry und Meghan Markle in den britischen Boulevardblättern. Mit einem Interviewverbot wollen sie die Berichterstattung nun mindern. - Keystone
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