Cardi B vor Gericht: Prozess geht um eine Körperverletzung von 2018
Lead: Cardi B steht wegen angeblicher Körperverletzung vor Gericht. Der Vorfall aus 2018 betrifft eine Auseinandersetzung mit einer Sicherheitsmitarbeiterin.

Im August 2025 lief der Prozess gegen die Rapperin Cardi B am Los Angeles County Superior Court. Der Vorfall, um den es geht, ereignete sich 2018 während ihrer ersten Schwangerschaft, schreibt «RND».
Cardi B wird vorgeworfen, eine Security-Mitarbeiterin vor einer Frauenarztpraxis verletzt und bespuckt zu haben, wie laut «Musikexpress» berichtet wird. Die Rapperin bestritt vor Gericht, die Mitarbeiterin körperlich angegriffen zu haben.
Fühlte sich verfolgt
Sie erklärte, es habe sich um einen verbalen Streit gehandelt. Sie betonte, dass die Mitarbeiterin sie unaufgefordert gefilmt und verfolgt habe
Das habe sie in ihrer Schwangerschaft schwer belastet, wie «BBC» berichtet. Diese war damals noch nicht öffentlich.
Die Klägerin, Emani Ellis, gab an, durch den Vorfall traumatisiert worden zu sein. Zudem behauptet sie, durch Cardi Bs lange Fingernägel im Gesicht verletzt worden zu sein.
Klage auf Schadensersatz
Cardi B führte an, dass ihre Nägel zwar lang, aber nicht spitz genug für die angeblichen Verletzungen gewesen seien. Emani Ellis verlangt Schadensersatz wegen psychischer Belastung und entgangener Einnahmen.

Der Fall umfasst Vorwürfe von Körperverletzung, vorsätzlicher psychischer Schädigung und Fahrlässigkeit. Cardi B bestreitet diese Vorwürfe weiterhin, der Prozess soll noch Ende August fortgesetzt werden, so «Musikexpress».
Anzeige wegen Wurf eines Mikrofons
Neben diesem Fall steht Cardi B aktuell auch wegen eines weiteren Vorfalls aus 2023 vor Gericht, wie «N-tv» berichtet. Sie soll bei einem Konzert ein Mikrofon in Richtung einer Zuschauerin geworfen haben, die daraufhin eine Anzeige wegen Körperverletzung einreichte.
Das Las Vegas Metropolitan Police Department als auch die Staatsanwaltschaft von Clark County sollen jedoch bereits ihre Untersuchungen eingestellt haben. Es mangelt an Beweisen.