Nicht alle Anträge um Corona-Kredite sind korrekt ausgefüllt worden. Im Kanton Zürich beträgt die Deliktssumme etwa 2,5 Millionen Franken.
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10, 20 und 50er Banknoten Schweizer Franken befinden sich in einem Kuvert. Eine hohe Summe gibt es bei der ZKB nicht bar. - Keystone

Nicht alle Anträge um Corona-Kredite sind korrekt ausgefüllt worden. Im Kanton Zürich beträgt die Deliktssumme der im Kanton Zürich rapportierten Fälle etwa 2,5 Millionen Franken. Wie die Zürcher Staatsanwaltschaft auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Montag mitteilte, handelt es sich hier um eine Zwischensumme.

Bereits am 12. Mai waren diesbezügliche Fälle im Kanton Zürich bekannt geworden. Rund 30 Verdachtsfälle für betrügerisch gestellte Anträge wurden im Zusammenhang mit der Covid-Verordnung des Bundesrates öffentlich gemacht. Der genaue Deliktsbetrag konnte zum damaligen Zeitpunkt jedoch noch nicht beziffert werden.

Häufig ging es um Betrug und Urkundenfälschung, möglicherweise auch um Geldwäscherei. Die erlangten Kredite würden entweder auf Privatkonten oder ins Ausland transferiert. Oder sie würden für nicht corona-bedingte Zwecke verwendet, wie für die Rückzahlung von privaten Darlehen, hiess es.

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