Liebesbetrüger ergaunert 13'000 Franken
Eine Solothurnerin wird mit KI-manipulierten Live-Konversationen getäuscht und fällt auf einen Liebesbetrug herein. Sie wird um 13'000 Franken gebracht.

Das Wichtigste in Kürze
- Eine Frau fällt auf einen Betrüger herein, der ihr Geld ergaunert.
- Dabei greift dieser auf eine besonders ausgeklügelte Masche zurück.
- Das Gericht sieht dennoch keinen Straftatbestand vorliegen.
Im November 2024 fällt eine Solothurnerin auf einen Liebesbetrüger herein: Zahlreiche Bilder, Videos und Videokonversationen scheinen einen Amerikaner namens «Alex» darzustellen. Doch die Dateien wurden mit einer Künstlichen Intelligenz (KI) bearbeitet – und die Solothurnerin hinters Licht geführt.
Im Januar 2025 fordert «Alex» zum ersten Mal Geld von seinem Opfer, wie die «Solothurner Zeitung» berichtet: Er sei in Syrien im Militäreinsatz und seine Tochter im Internat brauche 2000 Franken, weil ihr Laptop kaputt sei. Die Solothurnerin kommuniziert mit der vermeintlichen Tochter – ihre E-Mails gehen an eine Adresse, die zum Internat gehören zu scheint.
Schliesslich überweist sie der vermeintlichen Tochter das Geld auf ein Schweizer Bankkonto. Dass die E-Mail-Adresse, an die sie schreibt, gefälscht ist, weiss sie zu dem Zeitpunkt noch nicht. «Alex» tischt der Solothurnerin weitere Lügen auf, die sie um insgesamt 13'000 Franken bringen.
Videos wurden manipuliert – teils in Echtzeit
Als der Betrüger 60'000 weitere Franken fordert, fällt ihr der Betrug auf. Sie überprüft die Bilder und Videos, die «Alex» ihr geschickt hat, mit einer KI-App.

Diese bringt Aufschluss: Die Dateien existieren im Internet bereits an anderer Stelle. Der Betrüger hat die Aufnahmen von einem Konto der reellen Person, einem US-Veteranen, gestohlen.
Anschliessend hat er sie mit einer neuen Tonspur überspielt, sodass sich eine Konversation mit der Betrogenen ergab. Noch skurriler verhält es sich bei den Echtzeit-Videoanrufen: Eine KI manipulierte das Video während des Gesprächs, bewegte den Mund des Veteranen, während der Betrüger redete.
Obergericht lehnt Beschwerde ab: Keine Straftat
Eine Anzeige der Solothurnerin wird von der Staatsanwaltschaft abgewiesen. Sie reicht Beschwerde ein – das Obergericht weist auch diese ab. Stattdessen verpflichtet es die Solothurnerin zu Verfahrenskosten über 800 Franken.
Die Begründung: Es liege kein Betrug im juristischen Sinne vor. Die Schuld liegt beim Opfer, welches das Geld überwiesen hat.
Opfer ermittelt selbst
Die Betroffene ermittelt auf eigene Faust und findet heraus, wem eines der Schweizer Bankkonti gehört, auf welches ihre Zahlungen gingen: Einer Frau, die glaubt, sie sammle Spenden im Namen des Schauspielers Jason Statham.
Mit den Geldern würden Waisenkinder unterstützt, glaubt und begründet die Kontoinhaberin laut der «Solothurner Zeitung». Die Bankkonti sind mittlerweile gesperrt, die Polizei ist involviert – doch auch gegen die Kontoinhaberin wird nicht ermittelt. Strafbar wäre das Vorgehen nur, wenn die Gelder, die über ihr Konto gewaschen werden, illegal besorgt worden wären.