Maskentragpflicht an den Schulen sowie Zertifikats- oder Testpflicht in Gesundheitsinstitutionen: Der Zürcher Regierungsrat überprüft, wie mit diesen beiden kantonalen Massnahmen fortzufahren ist, nachdem der Bundesrat die nationalen Corona-Massnahmen auf Donnerstag weitgehend aufhebt.
Priska Seiler Graf
Blick in den Regierungsratssaal des Kantons Zürich. (Symbolbild) - Keystone

Der Zürcher Regierungsrat will die Maskentragpflicht, die an den Zürcher Volksschulen ab der ersten Primarstufe gilt, in den nächsten Tagen überprüfen und über das weitere Vorgehen so rasch als möglich informieren, wie die Staatskanzlei am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA festhielt.

Eine vorzeitige Aufhebung hätte in der Praxis ferienbedingt wenig Auswirkungen: Die Maskentragpflicht an der Volksschule ist bis 27. Februar befristet. Derzeit befinden sich viele Gemeinden mitten in den Sportferien. In einigen starten diese erst an diesem Wochenende.

Angesichts der neuen Vorgaben sei auch die kantonale Pflicht, dass Besuchende und Mitarbeitende von Gesundheitseinrichtungen ein Zertifikat oder ein Testergebnis vorlegen müssen, nun zu analysieren, heisst es in der Stellungnahme der Staatskanzlei weiter.

Seit Mitte Oktober 2021 besteht im Kanton Zürich für über 16-Jährige, die ein Spital, ein Alters- und Pflegeheim sowie eine soziale Einrichtung besuchen, eine Zertifikats- oder Testnachweispflicht. Für Mitarbeitende besteht diese seit Anfang Oktober. Diese Massnahmen gelten derzeit bis Ende März 2022.

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