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Fake-Uber-Fahrer soll in Zürich Frauen missbraucht haben – Anklage

Kantonspolizei Zürich
Kantonspolizei Zürich

Zürich,

Im Kanton Zürich wurde Anklage gegen einen Mann erhoben, der als Fake-Uber-Fahrer mehrere Frauen sexuell missbraucht haben soll.

Handschellen
Ein Mann in Handschellen. (Symbolbild) - keystone

Die Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis hat vor wenigen Tagen beim Bezirksgericht Zürich Anklage gegen einen Mann wegen verschiedener Sexualdelikte und weiterer Straftatbestände erhoben.

Ihm wird vorgeworfen, 2024 unter anderem als Chauffeur von Fahrdiensten mehrere sexuelle Übergriffe auf weibliche Fahrgäste begangen zu haben.

Der heute 44-jährige italienische Beschuldigte fuhr in allen drei angeklagten Fällen jeweils nachts mit seinem privaten Fahrzeug durch die Stadt Zürich.

Er operierte dabei entweder als Uber- bzw. Bolt-Fahrer oder gab sich gegenüber den Opfern unwahrheitsmässig als Fahrer einer dieser Fahrdienste aus, um ihr Vertrauen zu erschleichen.

Der Mann soll den betrunkenen Zustand der Frauen ausgenutzt haben

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, die Opfer in seinem Fahrzeug mehrfach sexuell missbraucht zu haben. Dabei verriegelte er in einigen Fällen das Fahrzeug von innen, um sie am Verlassen zu hindern.

Teilweise waren die Opfer aufgrund ihres vorherigen Alkohol- oder Betäubungsmittelkonsums nicht in der Lage, in sexuelle Handlungen einzuwilligen oder sich dagegen zu wehren.

Justizia
Justizia. (Symbolbild) - AFP/Archiv

In einem Fall tätigte der Beschuldigte zudem unrechtmässige Abbuchungen mit der Kreditkarte eines Opfers und machte mit seinem Mobiltelefon Fotos bzw. Videos vom schlafenden bzw. bewusstlosen Opfer.

Es wurde ein Berufsverbot beantragt

Die Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis hat die Untersuchung nun abgeschlossen und vor wenigen Tagen beim Bezirksgericht Zürich Anklage erhoben.

Beantragt werden für den Beschuldigten eine unbedingte Freiheitsstrafe, ein Berufsverbot sowie die Anordnung einer Landesverweisung.

Mit der Anklageerhebung sind sowohl die Verfahrens- als auch die Kommunikationshoheit auf das zuständige Gericht übergegangen. Bis zu einem rechtskräftigen Verfahrensabschluss gilt für den Beschuldigten die Unschuldsvermutung.

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