Trogen AR: Staatsanwalt fordert Freiheitsstrafe in Betrugsprozess
Die Staatsanwaltschaft fordert im Betrugsprozess eine Freiheitsstrafe von über vier Jahren für die Beschuldigte, die Stiftungsgelder missbraucht haben soll.

In einem Betrugsprozess hat die Staatsanwaltschaft am Mittwoch am Kantonsgericht in Trogen unter anderem eine Freiheitsstrafe von über vier Jahren für die Beschuldigte gefordert. Diese soll Stiftungsgelder von über 300'000 Franken teilweise zweckwidrig verwendet haben.
Der Staatsanwalt sprach mehrmals von einem «ganzen Strauss an Indizien», welche die Vorwürfe an die Beschuldigte belegen würden. Die heute 48-jährige Ausserrhoderin soll beispielsweise im Namen von Dritten Stiftungen um Gelder angefragt haben, die dann diesen hilfsbedürftigen Personen hätten zugutekommen sollen.
Beschuldigte missbrauchte Stiftungsgelder für eigenen Lebensstandard
«Sie handelte aber nicht aus altruistischen Gründen», so der Staatsanwalt. Stattdessen habe sie zumindest einen Teil der Stiftungsgelder «systematisch» an sich selbst weitergeleitet. Das Geld habe sie für ihren «gehobenen Lebensstandard» verwendet.
Der Hauptanklagepunkt in der Anklageschrift lautet auf mehrfachen gewerbsmässigen Betrug. Es gilt die Unschuldsvermutung. Für den Mittwoch, den dritten Prozesstag, ist auch ein Plädoyer der Verteidigung vorgesehen.