Kaderärzte an kantonalen Spitälern sollen künftig nicht mehr als 1 Million Franken jährlich verdienen. Der Kantonsrat hat am Montag in der umstrittenen Lohnfrage dem Antrag des Regierungsrats zugestimmt.
Ärzte Amtsarzt
Ärzte sind öfters geimpft. - Keystone

In der Debatte zum neuen Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz hat der Kantonsrat am Montag eine Lohnobergrenze von 1 Million Franken jährlich für Kaderärzte am Universitätsspital Zürich (USZ) und den anderen kantonalen Spitälern festgelegt.

Dieser Antrag des Regierungsrates fand bereits in der vorberatenden Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (KSSG) eine Mehrheit. Im Kantonsrat setzte er sich mit 93 zu 74 Stimmen gegen einen Antrag von FDP und SVP durch, der keine Lohnobergrenze ins Gesetz schreiben wollte.

«Der Maximallohn soll von der Spitalleitung im Personalreglement festgehalten werden», sagte Jörg Kündig (FDP, Gossau). Keine Mehrheit fand ein Antrag von SP und EVP, der praktisch deckungsgleich mit demjenigen des Regierungrates war.

Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag der Grünen, die Lohnobergrenze bereits bei 750'000 Franken jährlich zu ziehen. Der Maximallohn beinhaltet auch den Lohn für eine allfällige Lehr- und Forschungstätigkeit an der Universität Zürich (UZH). Solche Doppelanstellungen sind bei Spitzenmedizinern am USZ üblich.

Die Zahl der vom neuen Lohndeckel betroffenen Ärzte ist überschaubar: Laut Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli (SVP) verdienten 2020 fünf Kaderärzte mehr als 1 Million Franken. 28 Ärztinnen und Ärzte verdienten zwischen 500'000 Franken und 1 Million Franken.

Mit der neuen Lohnobergrenze wird auch die Verwendung der mit der Behandlung von zusatzversicherten Patientinnen und Patienten erzielten Zusatzhonorare ändern. Bislang bestimmten die Klinikdirektoren über deren Aufteilung an die Kaderärzte. Neu sollen diese in die normale Betriebsrechnung fliessen.

Weiter hat es der Kantonsrat abgelehnt, für die Ärzte ein reines Fixlohnsystem einzuführen und variable Lohnbestandteile zu verbieten. Ein entsprechender Antrag von EVP, Grünen und SP fand keine Mehrheit.

Der Kantonsrat wird sich am kommenden Montag zum dritten und voraussichtlich letzten Mal in erster Lesung mit dem SPFG befassen. Danach geht die Vorlage in die Redaktionskommission zur Vorbereitung der zweiten Lesung.

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