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Kanton Zürich verschärft Regeln für pflegende Angehörige

Keystone-SDA Regional
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Zürich,

Die Zürcher Gesundheitsdirektion verschärft die Anforderungen an Spitex-Organisationen, die pflegende Angehörige beschäftigen.

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Ein Pfleger bei der Arbeit. (Symboldbild) - dpa-infocom GmbH

Die Zürcher Gesundheitsdirektion hat strengere Regeln für Spitex-Organisationen erlassen, die pflegende Angehörige beschäftigen. Künftig sollen solche Spitex-Organisationen auch diplomierte Pflegende beschäftigen müssen. Neu muss das diplomierte Pflegefachpersonal die pflegenden Angehörigen regelmässig begleiten. Und zwar in folgendem Rhythmus: Mindestens alle zwei Wochen telefonisch und einmal pro Monat persönlich vor Ort. Zudem wird der Beitrag der Gemeinden gesenkt.

Mit den neuen Regelungen will die Gesundheitsdirektion «klare Rahmenbedingungen» schaffen, wie sie am Donnerstag mitteilte. Die Pflege durch Angehörige habe sich zwar grundsätzlich bewährt – aber auch neue Herausforderungen an Qualität, Finanzierung und Transparenz mit sich gebracht.

Das Thema beschäftigte die Politik zuletzt unter anderem mit Vorstössen im Kantonsrat. Einzelne Firmen würden am Einsatz von pflegenden Angehörigen übermässig mitverdienen, und für die Gemeinden ginge die Sache ins Geld, da sie sich an den Kosten beteiligen müssen.

Kostenbeteiligung der Gemeinden sinkt

An diesem Punkt setzen die neuen Regelungen nun auch an: Gab es keine Leistungsvereinbarung zwischen einer Gemeinde und der jeweiligen Spitex-Organisation, bezahlten diese rund 30 Franken pro Pflegestunde, die durch Angehörige erbracht wurden. Neu sollen es nur noch knapp 16 Franken sein.

Um die Qualität der Pflege sicherzustellen, sollen pflegende Angehörige neu innerhalb eines Jahres einen Kurs in Pflegehilfe absolvieren müssen. Zudem müssen Spitex-Organisationen, die pflegende Angehörige beschäftigen, zwingend auch über diplomiertes Pflegepersonal verfügen.

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Kommentare

User #5896 (nicht angemeldet)

Bei der Pflege der Angehörigen werden nur Körperpflege, Hilfe bei Anziehen, Essen, WC Gang etc. Bezahlt. Die dauernde Betreuung nicht, wie sie etwa demente Menschen brauchen. Der Entlastungsdienst des Roten Kreuzes darf Z.B. keine Körperpflegehilfe leisten. Ich habe pro Nacht für die Betreuung der dementen Mutter 3 Fr. Von der kesb erhalten. Das Heim Demenzabteilung hat am Ende 12. 000 Franken im Monat gekostet. Ich habe also der Gemeinschaft sehr viel Geld gespart, wie all die pflegenden Angehörigen. Und meinen Eltern Jahre daheim ermöglicht, wie die es sich wünschten. Die Bezahlung der Körper- und anderer Pflege ist kein Einkommen, das Angehörigen die Lebenshaltungskosten deckt. Die vielen Stunden Präsenz und Betreuung sind nicht gedeckt. Da müsste endlich angesetzt werden. Und: die Pflege dementer Menschen ist sehr anstrengend. Man muss sich bewusst sein, was es für das Alterseinkommen bedeutet Ich habe 11 Jahre Eltern gepflegt, konnte nur eingeschränkt erwerbstätig sein und habe jetzt ein massives Loch in der PK.

User #4177 (nicht angemeldet)

Falscher Ansatz m. M. nach. Bei der Spitex kommen täglich andere Personen. Angehörige können Bedürfnisse besser erkennen. Um einen Partner zu pflegen (Körperhygiene, füttern, 24 Std. Präsenz usw) braucht man nicht dringend ein Diplom. Es geht wieder mal nur um Finanzielles

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