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    Falscher Arzt führt in Zürich Schönheits-OPs durch

    Dennis Kittler
    Dennis Kittler

    Zürich,

    Ein Brasilianer hat in Zürich illegale Schönheitsbehandlungen ausgeführt und dafür auch einen falschen Doktortitel genutzt. Nur muss er die Schweiz verlassen.

    Schönheits OP
    Ein Brasilianer hat mit einem falschen Doktortitel in Zürich Schönheitsbehandlungen angeboten. (Symbolbild) - dpa

    Das Wichtigste in Kürze

    • Ein Brasilianer hat über Jahre in Zürich illegale Schönheitsbehandlungen ausgeführt.
    • Mindestens 70 Mal war er tätig und verdiente so insgesamt 64'000 Franken.
    • Vorm Zürcher Bezirksgericht wurde er nun zu einer Teil-Haftstrafe verurteilt.

    Zweieinhalb Jahre lang hat ein 43-jähriger Brasilianer in der Zürcher Innenstadt Schönheitsbehandlungen angeboten. Die dafür in der Schweiz notwendige Ausbildung und Zulassung besass er aber nicht.

    Mindestens 70 Behandlungen hat der Mann laut Anklage der Staatsanwaltschaft ausgeführt, berichtet die «NZZ». Dabei verwendete er zum Teil Präparate, die in der Schweiz gar nicht zugelassen sind.

    Unter anderem brachte er Mittel gegen Falten, Haarausfall und zur Fett­reduzierung zur Anwendung. Für seine Behandlungen kassierte er zwischen 250 und 1000 Franken und nahm insgesamt mindestens 64'000 Franken ein.

    Falscher Beauty-Doc muss zurück nach Brasilien

    Vor dem Bezirksgericht Zürich wurde der Mann, der auch einen falschen Doktortitel führte, zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe verurteilt.

    26 Monate Haft werden zur Bewährung aufgeschoben, weitere sechs Monate hat der Brasilianer bereits abgesessen.

    Bezirksgericht Zürich
    Das Bezirksgericht Zürich hat den falschen Beauty-Doc nun verurteilt. (Symbolbild) - keystone

    Hinzu kommen laut der «NZZ» eine Busse von 10'000 Franken, 12'000 Franken Ersatzforderung und die Verfahrenskosten in Höhe von 7000 Franken.

    Ausserdem wird der falsche Beauty-Doc des Landes verwiesen. Der Mann hatte aber bereits von sich aus gesagt, dass er nach Brasilien zurückkehren wolle.

    Keine Hinweise auf Schaden bei Patienten

    Vor Gericht zeigte sich der 43-Jährige geständig. Er gab aber an, dass er in Brasilien als Kosmetiker solche Schönheitsbehandlungen habe anbieten dürfen. Dass dies in der Schweiz anders sei, habe er nicht gewusst.

    Warst du schon mal beim Beauty-Doc?

    Von Juli 2022 bis Januar 2025 war der Mann in Zürich tätig. Ob er Patienten geschädigt hat, ist nicht klar. Die Gefahr von Infektionen oder Verletzungen bestehe jedoch immer, urteilte das Gericht.

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    Kommentare

    User #161 (nicht angemeldet)

    Die Maskenbildnerei sollte verboten werden. Ausnahme: Unfall- und Krankheitsbehebung.

    User #1277 (nicht angemeldet)

    Ich dachte immer die Diplome der Ärzte werden vom Amt für Wirtschaft und Arbeit geprüft bevor eine Bewilligung ausgestellt wird??

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