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Bis zu 600 Franken pro Monat für pflegende Angehörige in Graubünden

Keystone-SDA Regional
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Chur,

Wer in Graubünden Angehörige pflegt, soll künftig finanziell unterstützt werden. Die Regierung schlägt einen monatlichen Beitrag von 300 bis 600 Franken vor.

Pflege
Die Graubündner Regierung schlägt einen monatlichen Beitrag zur Pflege von Angehörigen vor. - dpa

Wer in Graubünden einen Angehörigen pflegt und betreut, soll finanziell unterstützt werden. Das ist die Position der Bündner Regierung, die einen festen monatlichen Beitrag für pflegende Angehörige von 300 bis 600 Franken vorschlägt.

«Pflegende Angehörige sind ein wichtiger Pfeiler im Gesundheitssystem und entlasten mit ihrer Arbeit auch die Institutionen», wird SP-Regierungsrat Peter Peyer in einer Mitteilung der Regierung zitiert.

Die Exekutive anerkenne die Anstrengungen an, die jemand trage, der einen älteren, kranken oder behinderten Angehörigen pflege. Deshalb sei es notwendig, diese Form der Arbeit zu entschädigen, so der Vorsteher des Departements für Justiz, Sicherheit und Gesundheit.

Anforderungen zur Unterstützung

Um diese Unterstützung zu erhalten, müssen Pflegende im Kanton Graubünden wohnen und dort nicht in einem Alters- oder Pflegeheim leben. Die Pflege muss im Schnitt acht Stunden pro Woche umfassen und länger als zwei Monate unentgeltlich geleistet werden. Als Pflege werden Tätigkeiten im Haushalt verstanden, Unterstützung bei der Mobilität, beim Essen oder der Körperpflege sowie bei administrativen Aufgaben.

Das Amt für Volksgesundheit geht davon aus, dass mindestens 300 und höchstens 400 Personen finanzielle Unterstützung beantragen könnten. Der Kanton Graubünden soll dafür gemäss der Regierung 2,4 Millionen Franken pro Jahr für die Ausgleichszahlungen zur Verfügung.

Gesetzesentwurf und Umsetzung

Der Gesetzesentwurf geht auf zwei grossrätliche Aufträge zurück. Er wird voraussichtlich in der Oktober-Session im Grossen Rat diskutiert. Die entsprechende Revision des Krankenpflegegesetzes soll Anfang 2027 in Kraft treten.

Kommentare

User #2474 (nicht angemeldet)

aber zuerst geht das geld zu einem privaten verein, der diese art pflege organisiert und der verdient mit - mir ist nicht klar, warum das nicht die sozialbehörden der gemeinden organisieren können - warum wird bei diesem system ein privater „zwischenhändler“ eingeschaltet

User #5880 (nicht angemeldet)

Almosen Verteilung der Bündner Regierung. Lasst es bleiben, oder bezahlt ein anständige Entschädigung. Dieses Trinkgeld bezieht ihr doch locker als tägliches Sitzungsgeld.

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