Coronavirus: Entwicklung in der Schweiz
Auf der Homepage www.zuzwil.ch werden laufend die aktuellen Beschlüsse und Massnahmen von Bund und Kanton aufgeschaltet.

Schweizweit gelten seit 29. Oktober 2020 wieder verschärfte Massnahmen. So sind seither Veranstaltungen und Versammlungen mit mehr als 50 Personen verboten.
Auch im Familien- und Freundeskreis dürfen sich nur noch höchstens zehn Personen treffen. Für Restaurants gilt eine Sperrstunde von 23 bis 6 Uhr und für deren Besucherinnen und Besucher gilt eine Sitzpflicht. Ausserdem wurde die Maskenpflicht in vielen Bereichen ausgeweitet.
Sport in Zuzwil
Mit den verschärften Massnahmen des Bundesrates ist der sportliche Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Zuzwiler Vereine wieder stark eingeschränkt. Die Trainings des Fussballclubs, des Turnvereins und des Unihockeyclubs sowie die Proben der Bürgermusik und der Chöre wurden bis auf Weiteres mehrheitlich eingestellt.
Trainings gibt es teilweise noch für unter 16-Jährige. Aber auch hier gilt es, die Massnahmen einzuhalten.
In den Sporthallen besteht eine Maskenpflicht für die Leiterinnen und Leiter. Für den Erwachsenensport gilt eine maximale Gruppengrösse von 15 Personen ohne Körperkontakt.
Neujahrs-Soirée abgesagt
Mit dem Verbot von öffentlichen Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen müssen wiederum viele Anlässe und Veranstaltungen abgesagt werden. So fallen beispielsweise die Turnshows des Turnvereins, die Konzerte der Bürgermusik und der Chöre, aber auch weitere vereins- und firmeninterne Samichlaus- und Weihnachtsanlässe ins Wasser.
Da die Lage bis im Januar 2021 noch sehr ungewiss ist, hat die Kulturkommission entschieden, die traditionelle Neujahrs-Soirée vom Sonntag, 3. Januar 2021, nicht durchzuführen. Als nächster Anlass steht im März 2021 die Bürgerversammlung auf dem Programm. Diese soll aufgrund heutiger Erkenntnisse nach Vorgaben des Bundes ausdrücklich und ohne Personenbeschränkung wie geplant stattfinden.
Maskenpflicht an der Oberstufe
Seit Anfang November 2020 tragen auch die Schülerinnen und Schüler in den Oberstufenschulen, unter anderem auch in der Sproochbrugg, eine Maske. Dies hat der Kanton St.Gallen mit Beschluss vom 30. Oktober 2020 definiert.
Auch in allen öffentlich zugänglichen Einrichtungen, ob im Wohn- und Pflegeheim, in den Gängen des Schulhauses, im Werkhof, in den Einkaufsläden oder im Gemeindehaus sowie in den einzelnen Abteilungen gilt eine Maskenpflicht. Diese gilt auch an sämtlichen Sitzungen und bei Kundenkontakten an den Schaltern.
Hoffnung stirbt zuletzt ...
Mit den neuen Massnahmen wurde wieder vieles auf den Kopf gestellt. Nun gilt es, weiterhin Abstand zu halten, Masken zu tragen, weniger Menschen zu treffen und darauf zu hoffen, dass sich die Lage bald wieder beruhigt.