Wie die Gemeinde Hombrechtikon berichtet, können Interessierte die Gesuchsunterlagen für die Starkstromanlagen vom 18. August bis 18. September 2023 einsehen.
Hombrechtikon
Die Gemeindeverwaltung Hombrechtikon. - Nau.ch / Simone Imhof
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Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat ist das Plangenehmigungsgesuch eingegangen.

Die Gesuchsunterlagen liegen vom 18. August 2023 bis 18. September 2023 in der Gemeindeverwaltung während den Bürozeiten öffentlich auf.

Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge.

Die Einreichung von Einsprachen

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, Fehraltorf, Einsprache erheben.

Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen.

Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln 39-41 EntG sind ebenfalls beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat einzureichen.

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