Hombrechtikon

Bestattungsamt verfügt Räumung mehrerer Gräber

Gemeinde Hombrechtikon
Gemeinde Hombrechtikon

Stäfa,

Das Bestattungsamt hat über die Räumung mehrerer Urnen- und Erdgräber verfügt. Bis zum 31. März 2026 können Angehörige Grabsteine und Pflanzen entfernen.

Friedhof Blumen frisch Gräber
Nach Ablauf einer gesetzlich bestimmten Anzahl von Jahren dürfen Gräber abgeräumt und neu belegt werden. (Symbolbild) - Depositphotos

Gemäss Paragraf 15 der kantonalen Bestattungsverordnung vom 20. Mai 2015 dürfen die Gräber nach Ablauf von 20 Jahren abgeräumt und neu belegt werden.

Wie die Gemeinde Hombrechtikon schreibt, wird die Ruhefrist auch dann nicht verlängert, wenn nachträglich auf Wunsch der Angehörigen in einem Grab zusätzlich Urnen beigesetzt werden. Für solche Urnen müssen nach Abräumung des Grabes keine neuen Grabplätze überlassen werden.

Das Bestattungsamt hat über die Räumung mehrerer Gräber verfügt. Von der Räumung betroffen sind die Urnengräber UIV a 3341 – 3353, die Erdgräber E4 2330 – 2359 sowie die Erdgräber E5 2360 – 2369.

Die gesetzliche Ruhefrist ist abgelaufen.

Frist für Grabräumung ist der 31. März

Die Gemeinde bittet die Angehörigen, die vorhandenen Grabsteine und Pflanzen bis spätestens 31. März 2026 zu entfernen. Danach erfolgen die Grabfeldaufhebungen durch die Gemeinde ohne Entschädigungspflicht für verspätet angemeldete Ansprüche.

Bevor der Grabstein entfernt wird, ist der Friedhofgärtner zu informieren. Bei Fragen steht die Leiterin des Bestattungsamtes Daniela Züger zur Verfügung.

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