Wie die Gemeinde Hombrechtikon mitteilt, wurde die Anpassung der Einbürgerungsgebühren im Gebührentarif genehmigt.
Die Gemeindeverwaltung Hombrechtikon.
Die Gemeindeverwaltung Hombrechtikon. - Nau.ch / Simone Imhof
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Mit Beschluss Nummer 126 vom 11. Juli 2023 hat der Gemeinderat Hombrechtikon die Anpassung der Einbürgerungsgebühren im Gebührentarif genehmigt.

Der Beschluss vom 11. Juli 2023 kann online eingesehen werden und liegt in der Gemeindeverwaltung Hombrechtikon, Schalter Einwohnerdienste, während der Rekursfrist zur Einsichtnahme auf.

Rekurs kann erhoben werden

Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Meilen innert fünf Tagen schriftlicher Rekurs in Stimmrechtssachen gemäss Verwaltungsrechtspflegegesetz (§§ 19 ff VRG) erhoben werden.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen.

Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.

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