Das Veto der SVP-Fraktion gegen die Einführungsverordnung zum dringlichen Bundesbeschluss für die Stromversorgung im Winter ist gescheitert.
Rathaus Solothurn
Aussenansicht des Rathauses in Solothurn. - Screenshot Google Earth
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Im Kantonsrat unterstützten am Dienstag, 21. März 2023, nur 18 Mitglieder den Einspruch, alle aus der SVP. 77 stimmten dagegen.

Angesichts der drohenden Winterstrom-Lücke hatte das Bundesparlament in der Herbstsession 2022 beschlossen, dass in der ganzen Schweiz beim Neubau von Gebäuden Solaranlagen auf dem Dach oder an der Fassade eingerichtet werden müssen.

Grundsätzlich gilt dies für Liegenschaften mit mehr als 300 Quadratmetern Nutzfläche, die Kantone können die Grenze auch tiefer ansetzen.

SVP kritisierte Ausführungsbestimmungen des Bundesgesetzes

Die SVP-Fraktion im Kantonsrat war mit den kantonalen Ausführungsbestimmungen des «Bundesgesetzes über dringliche Massnahmen zur kurzfristigen Bereitstellung einer sicheren Stromversorgung im Winter» nicht einverstanden und kritisierte diese als zu restriktiv.

Eine Vorschrift, dass Neubauten mit Solaranlagen ausgerüstet werden müssen, hatte das Solothurner Stimmvolk 2018 verworfen, als es das kantonale Energiegesetz ablehnte.

Fraktionssprecher Rémy Wyssmann (SVP) bezeichnete das Vorgehen des Bundes als «Entmachtung des Parlaments», eine «Verluderung der Verfassung» und einen «Angriff auf den Föderalismus».

Bundesrecht stehe vor Kantonsrecht

Die anderen Fraktionen sprachen sich alle gegen das Veto aus. Man lehne das Veto ab, obwohl man von der Verordnung nicht begeistert sei, hiess es von der FDP.

Die Mitte wies auf den Grundsatz hin, dass Bundesrecht vor Kantonsrecht gelte.

Auch GLP, SP und Grüne lehnten einstimmig ab, wobei Daniel Urech (Grüne) das Veto als «unverständlich» bezeichnete und das Vorgehen der SVP als «Selbstbeweihräucherung» kritisierte.

Regierungsrätin Sandra Kolly (Mitte) erinnerte daran, das Bundesparlament habe das Gesetz «im Eilzugstempo» beschlossen und der übliche Weg der kantonalen Umsetzung wäre in den der gesetzten Frist bis am 1. Januar 2024 gar nicht möglich gewesen.

«Damit wäre gar niemandem gedient»

Die Annahme des Vetos hätte zur Folge gehabt, dass vorerst gar keine Ausnahmen erlaubt gewesen wären. «Damit wäre gar niemandem gedient», sagte Kolly.

Schon in der schriftlichen Antwort auf den von allen 21 SVP-Kantonsräten unterschriebenen Einspruch hatte die Kantonsregierung geschrieben: «Sämtliche Vorhalte und angebliche Rechtswidrigkeiten, die im Einspruch dargelegt werden, erweisen sich als unbegründet.

Die Verordnung steht – sowohl formell wie auch materiell – ohne Weiteres im Einklang mit dem übergeordneten Recht. Der Einspruch ist mithin abzulehnen.»

Kantonale «Solarverordnung» kann umgesetzt werden

Dieser Argumentation ist das Parlament in Solothurn mit der Ablehnung des Vetos am Dienstag gefolgt.

18 Ja-Stimmen von SVP-Kantonsräten standen 77 Nein entgegen. Damit kann die kantonale «Solarverordnung» nun, gemäss der Vorlage des Regierungsrats, umgesetzt werden.

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