Bundesgericht

Bundesgericht: 2. Etappe Seeufergestaltung kann gebaut werden

Gemeinde Ingenbohl
Gemeinde Ingenbohl

Schwyz,

Die 2. Etappe Seeufergestaltung kann nun definitiv gebaut werden. Die Beschwerde von Stefan Horvath wurde vom Bundesgericht vollumfänglich abgewiesen.

Visualisierung Bellevuequai Ingenbohl Wasser
Die 2. Etappe (Schiffländeplatz bis Bellevuequai) kann nun definitiv gebaut werden. - Gemeinde Ingenbohl, Visualisierung, Nightnurse Images AG, Zürich

Das Bundesgericht hat mit Urteil vom 6. Oktober 2025 die von Stefan Horvath erhobene Beschwerde gegen die Baubewilligung für die 2. Etappe der Seeufergestaltung in Brunnen in allen Punkten abgewiesen, wie die Gemeinde Ingebohl mitteilt.

Damit kann die 2. Etappe (Schiffländeplatz bis Bellevuequai) nun definitiv gebaut werden. Die Bauarbeiten sollen Ende August 2026 in Angriff genommen und per Sommer 2027 abgeschlossen werden können.

Urteil lässt keine Fragen offen

Nachdem bereits der Regierungsrat und das Verwaltungsgericht die vom Gemeinderat Ingenbohl am 30. Oktober 2023 erteilte Baubewilligung für die 2. Etappe Seeufergestaltung in allen Punkten bestätigt haben, hat nun auch das Bundesgericht die Beschwerde von Stefan Horvath abgewiesen.

Das Urteil lässt keine Fragen offen.

Bauprojekt entspricht den Schutzzielen des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder ISOS

Die Sanierung der Seeuferpromenade und die Ermöglichung eines gepflegten und einheitlichen Seezugangs liegt nach dem Urteil des Bundesgerichts im Interesse des Ortsbildschutzes und diene der Umsetzung der Vorgaben des ISOS.

Auch habe keine Verpflichtung für die Einholung eines Gutachtens der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission ENHK bestanden.

Keine Verletzung der Schutzziele des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler BLN

Ebenso wies das Bundesgericht sämtliche vorgebrachten Einwände betreffend Beeinträchtigung der Wasserpflanzen und Ufervegetation ab. Zudem sei auch keine Verletzung der Schutzziele des BLN-Gebiets erkennbar.

Die 2. Etappe der Seeufergestaltung kann nun realisiert werden

Nach Ablehnung der Pluralinitiative am 28. September 2025 freut sich der Gemeinderat, dass nun kurz darauf auch das Bundesgericht die Beschwerde von Stefan Horvath abgewiesen hat und damit der Realisierung dieser 2. Etappe definitiv nichts mehr im Weg steht.

Der bereits im Jahr 2020 von der Stimmbevölkerung gutgeheissene Verpflichtungskredit kann damit nun endlich umgesetzt und von Stefan Horvath nicht mehr mit weiteren Beschwerden verzögert werden.

Die zwischenzeitlich sistierten Planungsarbeiten werden nun unverzüglich wieder aufgenommen. Da die Arbeiten im Wasser nur im Winterhalbjahr ausgeführt werden dürfen, erfolgt der Baustart ab Ende August 2026.

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