Uitikon: Formulare für Steuererklärung 2023 sind versandt
Wie die Gemeinde Uitikon meldet, müssen Steuerpflichtige ihre ausgefüllten Steuererklärungsformulare für das Jahr 2023 bis spätestens 31. März 2024 einreichen.

Die Abteilung Steuern Uitikon hat die Formulare den Personen, deren Steuerpflicht bekannt ist, bereits zugestellt.
Wer keine Formulare beziehungsweise Passwortzugang für die Online-Steuererklärung erhalten hat, hat sich bei der Abteilung Steuern zu melden.
Die Steuererklärung 2023 ist online oder offline bis zum 31. März 2024 einzureichen.
Steuererklärung per Post an das Scancenter Zürich
Bei Einreichung auf dem Postweg ist die Steuererklärung inklusive Beilagen an das Scancenter der Stadt Zürich zu senden.
Sollte es nicht möglich sein, die Steuererklärung 2023 bis zum genannten Termin einzureichen, wird die Bevölkerung gebeten, unter dem auf der Webseite der Gemeinde auffindbaren Link eine Fristerstreckung zu beantragen.
Alle natürlichen und juristischen Personen, welche am 31. Dezember 2023 ihren Wohnsitz und Sitz in Uitikon hatten, sind steuerpflichtig.
Steuerpflichtige, die in der Steuerperiode 2023 volljährig geworden sind, haben erstmals eine eigene Steuererklärung auszufüllen.
Steuererklärung für Geschäftsbetriebe ohne Wohnsitz
Das gilt auch für jeden, der in Uitikon eine Liegenschaft oder einen Geschäftsbetrieb (beziehungsweise eine Betriebsstätte) besitzt, jedoch am 31. Dezember 2023 keinen Wohnsitz in Uitikon hatte.
In einem solchen Fall genügt das Einreichen einer Kopie der Steuererklärung des Wohnsitzkantons.
Ausländische Arbeitnehmer, welche die Niederlassungsbewilligung nicht besitzen, unterliegen grundsätzlich der Quellensteuer und haben keine Steuererklärung einzureichen.
Steuererklärungspflicht für Arbeitnehmer
Arbeitnehmer sind dennoch verpflichtet, eine Steuererklärung für das Jahr 2023 einzureichen, wenn sie eine der drei Bedingungen erfüllen:
Die quellenbesteuerten Einkünfte einer steuerpflichtigen Person betragen 120'000 Franken oder mehr.
Die quellensteuerpflichtigen Personen verfügen über steuerbares Vermögen von mindestens 80'000 Franken (für Einzelpersonen) oder 160'000 Franken (für gemeinsam Steuerpflichtige) oder über Einkünfte von mindestens 3'000 Franken, die nicht der Quellensteuer unterliegen.
Eine in Uitikon wohnhafte quellensteuerpflichtige Person hat einen gültigen Antrag auf nachträgliche ordentliche Veranlagung eingereicht.