Stadt Zürich

Zürcherin (68) füttert fremde Katze - bis sie sie behalten darf

Simon Binz
Simon Binz

Zürich,

Eine Zürcher Rentnerin hatte sich eine Katze angefüttert – nach einem Gerichtsfall ist klar: Sie darf das Tier behalten.

Rotbunte Katze
«Leo» hat ein neues Zuhause - er wurde von einer Zürcher Rentnerin angefuttert (Symbolbild). - unsplash

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Zürcherin lockte über Monate den Nachbarskater mit Futter an.
  • Die Frau wurde daraufhin wegen unrechtmässiger Aneignung verurteilt.
  • Vor Gericht einigten sich die Nachbarinnen – die Rentnerin darf den Kater behalten.

Zehn Monate lang fütterte eine Zürcherin systematisch den Kater der Nachbarin – und liess ihn immer wieder in ihre Wohnung. Die Frau programmierte sogar ihre eigene Katzenklappe so um, dass «Leo» jederzeit bei ihr ein und ausgehen konnte.

Und das alles, obwohl die Besitzerin der Rentnerin schriftlich verboten hatte, das Tier anzulocken. Schliesslich kehrte der Kater gar nicht mehr in sein eigentliches Zuhause zurück. Die Rede ist hier von einer sogenannten «Anfütterung».

Ist bei dir schon einmal eine Katze zugelaufen?

Wie das «Regionaljournal Zürich Schaffhausen» berichtet, erwirkte die eigentliche Besitzerin in der Folge einen Strafantrag. Die Staatsanwaltschaft verurteilte die 68-Jährige daraufhin wegen unrechtmässiger Aneignung zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 120 Franken.

Dazu sollte eine Busse von 800 Franken kommen – doch die Frau wollte den Strafbefehl nicht akzeptieren. Deshalb kam es diese Woche zu einem Aufeinandertreffen der Nachbarinnen vor dem Bezirksgericht Zürich. Der Prozess, bei dem die beiden jeweils einen Anwalt dabei hatten, fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Am Ende, sei es zu einem Vergleich gekommen, so das «Regiojournal».

Also die Frauen haben sich quasi ohne weitere Schritte geeinigt. Wie der Vergleich inhaltlich aussieht, ist zwar nicht bekannt, aber eins ist klar: Die 68-Jährige darf Leo nun behalten. Ihre Anfütterungstaktik – die eigentlich strafbar wäre – ist also zumindest aus ihrer Perspektive durchaus erfolgreich verlaufen.

katzen trockenfutter frisst nicht
Rechtlich gesehen sind Katzen «fremdes Eigentum». Das systematische «Anfüttern» und Hereinlassen einer fremden Katze gilt als unrechtmässige Aneignung. Solange Nachbarskatzen jedoch nur gelegentlich gefüttert werden, ist dies nicht strafbar. - Depositphotos

Zu einem anderweitigen Urteil kommt es derweil nicht. Die vorherige Besitzerin zog ihren Strafantrag zurück. Die Kosten gehen auf die Gerichtskasse. Der Fall «Leo» ist somit abgeschlossen – bleibt zu hoffen, dass auch dem Kater sein neues Zuhause gefallen wird.

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Kommentare

User #2550 (nicht angemeldet)

Der Kater kann sich durchaus wieder umentscheiden. Sein altes Zuhause hat er nicht vergessen. Katzen sind Opportunisten!

User #5373 (nicht angemeldet)

Interessant wäre zu wissen wie es herausgekommen wäre, wenn es nicht um eine Katze gegangen wäre sondern um ein Kind.

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