Paar darf Swimming-Pool bauen – Gemeinde muss blechen

Fabia Söllner
Fabia Söllner

Goldküste,

Ein Paar aus Zumikon ZH darf trotz Widerstand der Gemeinde seinen Traum vom eigenen Pool verwirklichen – das Verwaltungsgericht hat entschieden.

Swimmingpool Zumikon Zürich
Ein Paar aus Zumikon ZH darf trotz Widerstand der Gemeinde einen eigenen Pool bauen. (Symbolbild) - depositphotos

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Verwaltungsgericht Zürich erlaubt einem Ehepaar den Bau eines Pools.
  • Die Gemeinde Zumikon verweigerte den Bau des Schwimmbeckens.

Ein Ehepaar aus Zumikon im Kanton Zürich hat vor Gericht einen Sieg errungen: Trotz eines anfänglichen Verbots durch die Gemeinde dürfen sie nun in ihrem Garten ein Schwimmbecken errichten.

Im Kern des Rechtsstreits stand die Frage, ob der geplante Pool in einer sogenannten Baulinienzone gebaut werden darf. Ein Bereich, der normalerweise baulich frei bleiben muss. Das Verwaltungsgericht urteilte jedoch zugunsten der Eigentümer.

Gemeinde verweigert Bewilligung – Eigentümer kämpfen

Im Sommer 2023 hatte das Ehepaar ein Baugesuch für einen Pool auf ihrem Grundstück im exklusiven Villenquartier eingereicht. Die Gemeinde Zumikon verweigerte jedoch die Genehmigung, berichtet der «Tagesanzeiger».

Begründung: Teile des Beckens würden in einen Bereich hineinragen, der für künftige Strassenerweiterungen freigehalten werden müsse. Ein Bau sei dort grundsätzlich unzulässig.

Schwimmbad
Ein privater Pool. (Symbolbild) - Pixabay

Das Paar wollte sich mit dieser Entscheidung nicht abfinden und zog vor das Zürcher Baurekursgericht. Dieses hob die Entscheidung der Gemeinde Ende 2023 auf.

Doch die Gemeinde Zumikon akzeptierte das Urteil nicht und legte Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein – ohne Erfolg.

Verwaltungsgericht: Interessen der Eigentümer überwiegen

Das Verwaltungsgericht stellte in seinem Entscheid klar, dass es sich bei der Baulinienzone nicht um ein absolutes Bauverbot handelt.

Zwar diene die Fläche dem Schutz künftiger Infrastrukturprojekte und der Verkehrssicherheit, doch die Behörden hätten bei der Beurteilung durchaus Ermessensspielraum.

Stimmst du dem Urteil zu?

Im konkreten Fall sei eine Erweiterung der angrenzenden Strasse weder geplant noch realistisch. Zudem beeinträchtige das Projekt die Sichtverhältnisse nicht, da der Pool unterirdisch gebaut werde.

Der Entscheid des Verwaltungsgerichts ist laut dem «Tagesanzeiger» rechtskräftig. Die Gemeinde Zumikon wurde verpflichtet, die Verfahrenskosten in der Höhe von rund 3000 Franken zu tragen.

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Kommentare

User #4608 (nicht angemeldet)

Läck du mir. In der Schweiz wird wirklich jeden Traum zerstört. Wenn nicht durch die Gemeinde, dann sicher von den eigenen neidischen Nachbarn, die für alles eine Einsprache parat haben. Ich habe schon Hunderte Geschichten gehört. Armutszeugnis für unser Land.

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