Kommunales Entsorgungswesen in Zeiten des Coronavirus
Unter Einhaltung der nachfolgenden Empfehlungen an die Bevölkerung wird die Abfallentsorgung aufrechterhalten.

Kommunale Kehricht- und Grüngutsammlung
Die kommunale Sammlung von Kehricht und Grüngut aus Privathaushalten wird weiterhin gewährleistet. Der Bevölkerung wird weiter folgendes empfohlen:
– Im privaten Haushalt sollen Abfälle wie Masken, Taschentücher, Hygieneartikel und Papierhandtücher unmittelbar nach Gebrauch in Plastiksäcken gesammelt werden.
– Diese Plastiksäcke werden ohne zusammenpressen verknotet und in Abfalleimer mit Deckel gesammelt. Die Abfalleimer sind mit einem Abfallsack ausgestattet.
– Die zugebundenen Abfallsäcke werden wie üblich als Hauskehricht entsorgt.
– In Haushalten, in denen erkrankte oder unter Quarantäne stehende Personen leben, soll zudem auf die Abfalltrennung verzichtet werden, d.h. auch die ansonsten separat gesammelten Abfälle wie Pet-Getränkeflaschen, Aludosen, Altpapier etc. sollen mit dem normalen Kehricht entsorgt werden. Nur so kann eine Infektionsgefahr komplett ausgeschlossen werden. Ebenfalls sollen keine Abfälle in die Grüngutsammlung oder in den Kompost gegeben werden; sie sind mit dem Kehricht zu entsorgen.
– Die Abfallverbrennung im Garten oder in Cheminées ist auch in der aktuellen Situation verboten!
Sammelstellen
Die öffentlichen Wertstoffsammelstelle Schanz sowie auch die Kleinsammelstelle Hittnau bleiben weiterhin in Betrieb. Bitte beachten Sie folgende Verhaltensregeln für die Sammelstellen:
– Halten Sie Abstand.
– Suchen Sie die Sammelstellen nur auf, wenn es unbedingt notwendig ist. Nicht verderbliche und saubere Abfälle für die Separatsammlung sollen möglichst zu Hause gelagert werden.
– Zahlen Sie – wenn möglich – an der Wertstoffsammelstelle Schanz mit Karte oder TWINT.
– Benutzen Sie an der Wertstoffsammelstelle Schanz nur die freien Parkfelder.
Papiersammlung
Die Papiersammlung vom 4. April 2020 wird ersatzlos gestrichen.
Häckseldienst
Der Häckseldienst vom 7. April 2020 findet wie gewohnt statt. Der nötige Abstand sowie alle weiteren vom Bund erlassene Massnahmen werden eingehalten.
Gebührenmarken
Aufgrund der momentanen Situation können Sie ohne anfallende Mehrkosten alle Gebührenmarken (Kehricht, Grüngut sowie Jahresmarken) auch telefonisch oder per Email auf Rechnung bei der Gemeindeverwaltung bestellen.