SP Luzern: Luzern erhält endlich ein Kita-Gesetz
Die Luzerner Stimmbevölkerung hat am 30. November 2025 zwar die Initiative «Bezahlbare Kitas» der SP Kanton Luzern abgelehnt, aber Gegenentwurf zugestimmt.

Die Luzerner Stimmbevölkerung hat einen wichtigen Entscheid getroffen und dem ersten Luzerner Kinderbetreuungsgesetz zugestimmt, indem sie den Gegenentwurf zur SP-Initiative «Bezahlbare Kitas für alle» angenommen hat.
Obwohl die Initiative der SP Kanton Luzern abgelehnt wurde, ist die Annahme des Gegenentwurfs ein historischer Fortschritt für den Kanton Luzern.
Die SP sieht diesen Entscheid als einen wegweisenden ersten Schritt in Richtung einer bezahlbaren und qualitativ guten familienergänzenden Kinderbetreuung für die Mehrheit der Familien.
Ende des Flickenteppichs und rasche Umsetzung
Mit dem Entscheid von Sonntag beendet der Kanton Luzern endlich seine Rolle als schweizweites Schlusslicht in der Kinderbetreuung.
Das neue Kinderbetreuungsgesetz schafft die dringend benötigte Einheitlichkeit in der familienergänzenden Kinderbetreuung.
Bisher waren die finanzielle Unterstützung der Eltern und auch die Qualitätsvorgaben von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich, was zu einem ungerechten Flickenteppich führte.
Die nun angenommene Lösung führt einheitliche Betreuungsgutscheine in allen Gemeinden ein und verbessert die finanzielle Unterstützung der Eltern mit tiefen und mittleren Einkommen.
Angenommenes Gesetz tritt auf 1. Januar 2026 in Kraft
Mit dem Gegenentwurf liegt ein ausgearbeitetes und vom Kantonsrat angenommenes Gesetz vor, das nun auf den 1. Januar 2026 in Kraft tritt. Dies bedeutet, dass Familien und die Wirtschaft schnell von den neuen, kantonal geregelten Unterstützungsbeiträgen profitieren können.
«Die Luzerner Bevölkerung hat heute ein klares Zeichen gesetzt: Die Kinderbetreuung ist eine zentrale gesellschaftliche Aufgabe. Mit der Annahme des Gegenentwurfs haben wir den Flickenteppich beendet und einen historischen Fortschritt erzielt.
Es ist ein erster Schritt und entscheidend für mehr Chancengleichheit und die dringend notwendige Entlastung vieler Familien im Kanton«, so Maria Pilotto, Kantonsrätin und Mitglied des Initiativkomitees.
SP nimmt Regierung beim Wort: Qualitätsstandards und Stärkung der Vereinbarkeit
Durch das neue Gesetz werden erstmals auch kantonal verbindliche Mindestvorgaben für die Qualität in Kitas und Tagesfamilien eingeführt.
Zwar orientieren sich die Standards des neuen Gesetzes an den veralteten Vorgaben des Verbands Luzerner Gemeinden (VLG) und sind damit weniger ambitioniert als die von der Initiative geforderten modernen gesamtschweizerischen Empfehlungen der SODK/EDK, doch sie sind ein wichtiger erster Schritt zur Sicherung der Qualität.
Die Annahme des Gegenentwurfs zeigt, dass sich viele Luzerner rasch ein konkretes Gesetz und flächendeckende Betreuungsgutscheine wünschen. Weiter wollen sie eine hohe Qualität in der Kinderbetreuung durch eine kantonale Aufsicht und Bewilligung.
Entscheidende Verbesserung für Vereinbarkeit von Familie und Beruf
«Der grosse Vorteil dieses Entscheids ist die sofortige Wirkung: Das Kinderbetreuungsgesetz tritt per Januar 2026 in Kraft, sodass viele Eltern schnell von einheitlichen Betreuungsgutscheinen profitieren.
Dies ist eine wichtige Unterstützung für Familien im mittleren und unteren Einkommenssegment und verbessert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf entscheidend.
Das neue Kinderbetreuungsgesetz erhöht daher die Luzerner Standortattraktivität nachhaltig«, so Urban Sager, Kantonsrat und Mitglied des Initiativkomitees.
Für eine qualitativ gute Kita
Die SP wird sich weiterhin mit Nachdruck für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Kitas starkmachen.
Sei es, dass die ausbeuterischen Vorpraktika endlich abgeschafft werden oder dass anständige Löhne für die gesellschaftlich so wichtige Betreuungsarbeit bezahlt werden.
Denn nur mit guten und fairen Anstellungsbedingungen ist eine qualitativ gute Kinderbetreuung möglich.










