SP Luzern begrüsst Stossrichtung des neuen Tourismusgesetzes

SP Luzern
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Die SP begrüsst die Stossrichtung des neuen Tourismusgesetzes, fordert aber Nachbesserungen. Speziell Nachhaltigkeit dürfe nicht zur leeren Floskel werden.

See Pilatus Panorama Luzern
Malerischer geht's kaum: Blick auf den Luzerner See aus Richtung Pilatus. - Depositphotos

Die SP Luzern begrüsst die Stossrichtung des neuen Tourismusgesetzes. Die Aufnahme der Nachhaltigkeit in die Zweckbestimmung des Gesetzes ist ein Schritt in die richtige Richtung.

Aus Sicht der SP ist jedoch klar: Nachhaltigkeit darf nicht zur leeren Floskel verkommen. Sie muss konsequent auf gesellschaftliche und ökologische Verträglichkeit ausgerichtet sein und nicht auf einen rein wachstumsorientierten Tourismus.

Für einen sozial und ökologisch nachhaltigen Tourismus

Die breite Implementierung des Nachhaltigkeitsprogramms «Swisstainable» auf Ebene der Destinationen und touristischen Leistungsträger wird begrüsst.

«Die Nachhaltigkeitsstrategie darf sich nicht primär an wirtschaftlichen Zielen orientieren. Entscheidend ist, dass Tourismusangebote sozial verträglich, ökologisch tragbar und demokratisch legitimiert sind», so SP-Kantonsrätin Simone Brunner.

Die SP fordert deshalb, dass der Kanton, analog zur Stadt Luzern, auf Werbeaktivitäten in Fernmärkten verzichtet. Fernreisen verursachen überproportional hohe CO₂-Emissionen und widersprechen einem glaubwürdigen Nachhaltigkeitsansatz.

Zudem sollen die geplanten Projekt-Fördergelder zweckgebunden und ausschliesslich für die Förderung ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit eingesetzt werden.

Höhere Beherbergungsabgaben für Reisende aus Fernmärkten und Meldepflicht für Drittanbieter wie Airbnb

Die Erhöhung der Beherbergungsabgaben auf 110 Rappen wird von der SP grundsätzlich unterstützt. Doch um die ökologische Transformation des Tourismus ernsthaft voranzubringen, braucht es höhere Abgaben.

Deshalb sollen vor allem die Beherbergungsabgaben für Gäste aus Fernmärkten gezielt erhöht werden.

«Mit diesen zusätzlichen Mitteln sollen insbesondere auch nachhaltige kostenlose oder kostengünstige Mobilitätsangebote in der Stadt, in den Agglomerationen, aber auch auf dem Land gefördert werden», so Kantonsrätin Milena Bühler.

Die neue Bestimmung über die Auskunfts- und Mitwirkungspflicht für alle Abgabepflichtigen sowie Dritte, zum Beispiel Vermittlungsplattformen wie Airbnb, wird begrüsst.

Aktivere Rolle des Kantons zur Förderung des nachhaltigen Tourismus

Nachhaltiger Tourismus darf nicht allein den Destinationen oder privaten Akteuren überlassen werden. Die SP verlangt deshalb, dass der Kanton Luzern eine aktive Rolle in der Tourismusförderung übernimmt.

Konkret bedeutet das: Der Kanton soll im Gesetz namentlich als Förderakteur verankert werden, dem verschiedene Aufgaben zukommen– etwa die Umsetzung des Tourismusleitbildes voranzutreiben sowie die Vergabe von Projekt-Fördergeldern.

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