Luzerner Regierung gewährleistet Gleichbehandlung bei Härtefällen
Geht es um die Auszahlung von Corona-Härtefallgeldern, gewährleistet die Luzerner Regierung künftig die Gleichbehandlung verschieden grosser Unternehmen.

Sie hat eine neue Verordnung erlassen, damit auch Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu fünf Millionen unterstützt werden können.
Der Luzerner Regierungsrat will dafür die Bundeslösung, die für Unternehmen mit einem Umsatz ab fünf Millionen Franken gilt, auch auf Betriebe anwenden, die einen Umsatz von bis zu fünf Millionen Franken pro Jahr aufweisen, wie er am Donnerstag mitteilte. Diese Änderung hat einen Nachtragskredit von 4,2 Millionen Franken zur Folge.
Diese vom Finanzdepartement vorgeschlagene Lösung wurde in einer Projektgruppe besprochen, die nach der Märzsession des Kantonsrats eingesetzt wurde, um ein entsprechendes Postulat umzusetzen. Die Projektgruppe stimmte dem Vorschlag des Finanzdepartements einstimmig zu.