Lehrvertrag laut Luzerner Gericht zu Recht fristlos aufgelöst
Das Luzerner Kantonsgericht hat eine Klage gegen die fristlose Kündigung eines Lehrvertrags bei der kantonalen Verwaltung abgewiesen. Das Vertrauensverhältnis sei durch das Verhalten der Lernenden zerstört gewesen, begründet das Gericht seinen Entscheid.

Der Klägerin fehlte die berufliche Eignung trotz Wiederholung des ersten Lehrjahrs, schreibt das Kantonsgericht zum am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Dieses ist noch nicht rechtskräftig, es kann beim Bundesgericht angefochten werden.
Die Klägerin knüpfte die Fortsetzung der Lehre an die «unerfüllbare Bedingung eines neuen Lehrmeisters» und verweigerte das für sie organisierte Praktikum in einem anderen Betrieb, heisst es weiter. Durch dieses Verhalten sei das Vertrauensverhältnis derart erschüttert worden, dass der Verwaltung eine Weiterführung des Lehrverhältnisses nicht zugemutet werden konnte.