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Zürcher Verwaltungsgericht stützt Rottweiler-Verbot

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Zürich,

Das Verwaltungsgericht Zürich hat Beschwerden gegen das Rottweiler-Verbot abgewiesen.

Rottweiler Zürich Besitzerin Strafanträge
Im Fall der Rottweiler entschied sich der Regierungsrat nach zwei Vorfällen 2024 mit schwer verletzten Kindern zum Verbot. (Symbolbild) - pixabay

Das Zürcher Verwaltungsgericht hat Beschwerden gegen das Rottweiler-Verbot abgewiesen. Der Regierungsrat hatte das Verbot Anfang 2025 nach zwei schweren Vorfällen erlassen.

Der Regierungsrat könne sich zurecht auf das Hundegesetz stützen, schreibt das Verwaltungsgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil.

Würdest du einen Rottweiler als Hund wollen?

Dieses sieht im Kanton Zürich vor, Hunderassen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial verbieten zu können. Auf der Liste stehen etwa Pitbull Terrier oder American Staffordshire Terrier.

Kontroverse Entscheidung des Gerichts

Im Fall der Rottweiler entschied sich der Regierungsrat nach zwei Vorfällen 2024 mit schwer verletzten Kindern zum Verbot.

Das Gericht urteilte allerdings äusserst knapp: Zwei von fünf Richtern hielten das Verbot für unzulässig – der Regierungsrat habe sich von medialer Aufmerksamkeit leiten lassen.

Die Beissvorfälle mit Rottweilern seien rückläufig. Das Urteil kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.

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Kommentare

User #4233 (nicht angemeldet)

Ich hatte einen Rottweiler.Als Welpe gekauft und als Familienhund im Haus gehalten.Der liebste und gutmütigste Hund den man sich vorstellen kann -mit 2 kleinen Töchtern.Der Mensch ist das "Monster" nicht der Hund.Schaut euch doch mal die meisten Besitzer der "Listenhunde" an...

User #4700 (nicht angemeldet)

Der Rotti ist ein Familienhund das wird jeder erfahrende Hundekenner bestätigen. Leider ist er sehr kräftig und wenn er gereizt wird kann das gefährlich sein. Ich erinnere mich an das Rentnerpaar welches sich so einen Hund zulegen musste und bei der ersten brenzligen Situation komplett überfordert war und den Hund "wegsperrte" in eine Wohnung mit geöffnetem Fenster. Hier gehören die Halter bestraft und zwar so, dass ihnen die Ohren bis ans Lebensende wackeln.

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