Angestellte der Baselbieter Kantonsverwaltung können auch nach der Corona-Pandemie statt im Büro im Homeoffice arbeiten: Die Regierung hat am Dienstag neue Regelungen zur Telearbeit und zur Gleitzeit erlassen.
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Durch den Wechsel ins Homeoffice wurden viele PCs verkauft. - dpa
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Angestellte der Baselbieter Kantonsverwaltung können auch nach der Corona-Pandemie statt im Büro im Homeoffice arbeiten: Die Regierung hat am Dienstag neue Regelungen zur Telearbeit und zur Gleitzeit erlassen.

Demnach können Mitarbeitende des Kantons neu bis zu 20 Prozent ihres Pensums im Homeoffice erbringen. Der Beschäftigungsgrad spielt dabei keine Rolle. Voraussetzung ist einzig, dass der Job ordnungsgemäss erledigt wird, wie aus einer Regierungsmitteilung hervorgeht.

Eine generelle Beschränkung der Telearbeit auf einen bestimmten Anteil des Pensums ist in der angepassten Verordnung zur Arbeitszeit nicht vorgesehen. Der Entscheid über den Anteil an Homeoffice liege im Ermessen des oder der Vorgesetzten, heisst es im Communiqué.

Das neue Telearbeit-Regime tritt laut Regierung per 1. Mai in Kraft. Die Umsetzung ist nach Aufhebung der aktuellen Homeoffice-Pflicht wegen der Covid-19-Pandemie respektive einer allenfalls folgenden bundesrätlichen Homeoffice-Empfehlung vorgesehen.

Bereits per 1. April angepasst hat die Regierung zudem das Gleitzeitmodell. Falls es ihre Aufgabe erlaubt, können die Kantonsmitarbeitenden jeweils von 06.00 bis 24.00 Uhr, an Samstagen sowie in Absprache mit dem Vorgesetzten auch an Sonn- und Feiertagen arbeiten. Für Arbeit ausserhalb der üblichen Zeiten gibt es jedoch keine Zulagen.

Die Regierung sieht in den neuen Regelungen einen «wichtigen Beitrag zur Stärkung des Kantons als Arbeitgeber», wie es in der Mitteilung heisst. Rechnung getragen werde damit auch dem Wunsch der Mitarbeitenden nach mehr Flexibilität. Geäussert worden war dieser in einer Befragung im Herbst 2020.

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