Die Baselbieter Gemeinden sollen Eltern verpflichten können, dass ihre Kinder vor dem Kindergarten einen erweiterten Grundwortschatz erlernen.
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Blick in den Baselbieter Landrat. (Archivbild) - Basel-Landschaft
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Das ist im Gesetz über die frühe Sprachförderung festgehalten, das die Baselbieter Regierung am Mittwoch, 25. Januar 2023, an den Landrat überwiesen hat.

Die Kosten für eine obligatorische Sprachförderung würden die Gemeinden tragen, für die freiwillige Sprachförderung könnten die Kosten aufgeteilt werden, hält das Gesetzt weiter fest.

Mit dem Gesetz soll nun eine kantonsweit einheitliche Regelung der frühen Sprachförderung vorgelegt werden.

Auch sollen einheitliche Qualitätskriterien festgehalten werden.

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