Kirchgasse: Der Rechtsvortritt ist aufgehoben
Infolge der Neugestaltung von Strassen haben sich Verkehrsregelungen in der Gemeinde Pratteln geändert. Eine Übersicht präsentiert die wichtigsten Punkte.

Wie die Gemeinde Frenkendorf informiert, haben sich mit der Neugestaltung einiger Strassenin der Gemeinde Verkehrsregelungen geändert. Zwecks sicherer und korrekter Bewegung im Verkehr werden hier die wichtigsten Informationen aufgeführt.
Änderung beim Rechtsvortritt –Kirchgasse / Hauptstrasse
Früher galt beim Einmünden der Kirchgasse in die Hauptstrasse Rechtsvortritt. Durch die Neugestaltung der Strassenführung wurde der Rechtsvortritt aufgehoben. Fahrzeuge aus der Kirchgasse müssen nun anhalten und den Verkehr auf der Hauptstrassevorbeilassen.
Vortritt bei Trottoirüberfahrten
Die Einmündung Kirchgasse gilt neu als Trottoirüberfahrt. Hier gilt: Fahrzeuge auf der Strassemüssen Zufussgehendenden Vortritt gewähren, sobald diese die Kirchgasse überqueren. Autofahrer werden gebeten, ihre Geschwindigkeit zu reduzieren und besonders auf Kinder und ältere Personen zu achten.
Begegnungszone –Regeln und Vortritt
Eine Begegnungszone ist ein Bereich, in dem Zufussgehende, Velofahrende und Fahrzeuge gleichberechtigt unterwegs sind. In dieser Zone gilt: Zufussgehende dürfen die Strasse überall queren.
Für Fahrzeuge gilt eine Maximalgeschwindigkeit von 20 km/h, Vortritt für Zufussgehende. Parkieren ist nur auf markierten Flächen gestattet.










