Ein Mann verprügelte 2014 einen Jugendlichen. Nun soll er wegen versuchter vorsätzlicher Tötung verurteilt werden. Das Bundesgericht hat eine Rüge gutgeheissen.
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Das Schweizer Bundesgericht in Lausanne. - Keystone

Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Mannes teilweise gutgeheissen, der im Februar 2014 einen 19-Jährigen an der Zürcher Tramhaltestelle Milchbuck massiv verprügelte. Beide Männer waren stark alkoholisiert. Das Zürcher Obergericht muss bei der Strafzumessung über die Bücher.

Der damals 25-jährige Doktorand prügelte zunächst mit den Fäusten auf den jungen Mann ein. Als dieser bereits auf dem Boden lag, schlug er ihm mehrmals mit dem Fuss gegen den Kopf. Das Opfer trug lebensgefährliche Verletzungen davon. Es überlebte nur durch Zufall, wie das Bundesgericht in einem am Montag veröffentlichten Urteil schreibt.

Die Lausanner Richter haben die Verurteilung wegen versuchter vorsätzlicher Tötung bestätigt. Es sei von einer schweren Verminderung der Schuldfähigkeit, nicht aber von einer gänzlichen Schuldunfähigkeit auszugehen.

Wegen Alkohol Schuldunfähig

Diesen Punkt hatte der Verurteilte in seiner Beschwerde gerügt. Der massive Alkoholkonsum hatte bei ihm zu einem psychotischen Zustand geführt. Allerdings war er gemäss eines Gutachtens aber dennoch in der Lage, auf gewisse Geschehnisse «normal» zu reagieren. So flüchtete er vor der Polizei und sagte zunächst aus, «er habe etwas überreagiert».

Zurecht hat der Verurteilte jedoch die Strafzumessung kritisiert. Diese ist nicht in allen Punkten nachvollziehbar. Das Zürcher Obergericht muss deshalb bei der ursprünglich auf vier Jahre festgelegen Freiheitsstrafe einen neuen Entscheid treffen.

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