Das Bundesgericht hat die Beschwerden eines Berner Bauunternehmers und des ehemaligen Geschäftsführers der Pensionskasse der Carba-Gruppe abgewiesen. Die beiden waren vom Berner Obergericht wegen betrügerischen Immobiliengeschäften verurteilt worden.
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Das Bundesgericht in Lausanne. - Keystone

Die Richter in Lausanne lehnten entsprechende Beschwerden gegen die Entscheide der Vorinstanz ab. Im November 2019 waren die beiden Angeklagten wegen gewerbsmässigen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von je fünf Jahren verurteilt worden.

Die befreundeten Männer hatten gut ein Dutzend Immobiliengeschäfte nach einem gemeinsamen Plan abgewickelt: Der Bauunternehmer schlug dem Pensionskassenchef vor, ein bestimmtes Gebäude zu einem überteuerten Preis zu kaufen. Letzterer brachte das Geschäft im Anlageausschuss der Kasse, wo er viel Vertrauen genoss, durch.

Bei den Geschäften flossen Provisionen - laut Anklage «Schmiergelder» - in Millionenhöhe. Die Betrügereien kamen ans Licht, als der Geschäftsführer in Pension ging. Die Carba-Pensionskasse machte den Fall 2010 publik und reichte Strafanzeige ein.

Betrügerisches Handeln war arglistig

Das Bundesgericht bestätigte, dass das betrügerische Handeln als arglistig zu würdigen ist und den Straftatbestand des gewerbsmässigen Betrugs erfüllt. Auch stützen die Lausanner Richter die Vorinstanz in der Einschätzung, wonach ein mittelschweres bis schweres Verschulden vorliegt.

Der Bauunternehmer verlangte in seiner Beschwerde eine Strafminderung, weil die Mitglieder des Anlageausschusses die Kaufvorschläge nicht kritisch hinterfragt hätten. Laut Bundesgericht ist den Betroffenen aber kein leichtfertiges Gebaren vorzuwerfen.

Als unbegründet lehnte das Bundesgericht auch die Beschwerdepunkte der beiden Angeklagten zur Schadensbemessung ab. Das Obergericht hatte den entstandenen Schaden auf 4,9 Millionen Franken beziffert.

In einem drittem Entscheid lehnte das Bundesgericht zudem eine Beschwerde der Personalvorsorgestiftung zur Neubeurteilung der Ersatzforderung ab. Das Obergericht hatte entschieden, dass die beiden Verurteilten je 2,4 Millionen Franken berappen müssen. (Urteile 6B_595/2020, 6B_596/2020, 6B_542/2020)

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