Verstärkte Coronavirus-Massnahmen gelten ab sofort in Küsnacht

Ab Montag, 6. Dezember 2021 gelten verstärkte Massnahmen in Küsnacht, wie die Ausweitung der Zertifikats- und Maskenpflicht sowie die Home-Office-Empfehlung.

küsnacht
Die Gemeinde Küsnacht. - Nau.ch / Kilian Marti

Der Bundesrat hat ab Montag, 6. Dezember 2021 die Zertifikats- und Maskenpflicht ausgeweitet, die Home-Office-Empfehlung verstärkt sowie die Gültigkeit von Antigen-Schnelltests verkürzt.

Er reagiert damit auf die starke Zunahme von Covid-19-Patienten in den Spitälern und auf das Auftreten der neuen, besorgniserregende Omikron-Virusvariante. Zudem gilt bei der Einreise eine verschärfte Testpflicht.

Mit den verstärkten Massnahmen will der Bundesrat die Ansteckungen mit der Delta-Variante reduzieren, damit die Spitäler möglichst entlastet werden. Die Massnahmen sind vorerst bis am 24. Januar 2022 befristet.

Ausweitung der Zertifikatspflicht

Die Zertifikatsplicht gilt neu in Innenräumen für alle öffentlichen Veranstaltungen sowie für alle sportlichen und kulturellen Aktivitäten von Laien.

Die bestehende Ausnahme für beständige Gruppen unter 30 Personen wird aufgehoben. Zudem gilt neu bei Veranstaltungen im Freien bereits ab 300 Teilnehmenden eine Zertifikatspflicht.

Ausweitung der Maskenpflicht und weitere Massnahmen

Eine Maskenpflicht gilt drinnen neu überall dort, wo eine Zertifikatspflicht gilt, ausser bei privaten Treffen.

Wo Maskentragen nicht möglich ist, gelten Ersatzmassnahmen wie eine Sitzpflicht für die Konsumation im Restaurant oder das Erheben der Kontaktdaten bei Kultur- und Sportaktivitäten.

Möglichkeit zur Beschränkung auf 2G

Alle öffentlichen Einrichtungen mit Zertifikatspflicht sowie alle Veranstaltungen innen und aussen haben die Möglichkeit, den Zutritt auf geimpfte und genesene Personen (2G) zu beschränken und auf eine Maskenpflicht zu verzichten.

Home-Office-Empfehlung

Um die Kontakte am Arbeitsplatz zu reduzieren, gilt eine dringliche Home-Office-Empfehlung. Zudem müssen alle Mitarbeitende in Innenräumen eine Maske tragen, in denen sich mehrere Personen aufhalten.

Beschränkung Gültigkeitsdauer von Testzertifikaten

Die Gültigkeitsdauer der Antigen-Schnelltests wird von 48 Stunden auf 24 Stunden reduziert, dies ab dem Zeitpunkt der Probeentnahme. PCR-Tests sind nach wie vor 72 Stunden gültig.

Einreise: Quarantäne aufgehoben, Testpflicht verstärkt

Bei bei sämtlichen Einreisen in die Schweiz gilt neu ein verschärftes Testregime auch für geimpfte und genesene Personen.

Neben einem PCR-Test vor der Einreise ist ein zweiter Test (PCR-Test oder Antigenschnelltest) zwischen dem vierten und dem siebten Tag nach der Einreise durchzuführen. Dafür wurden sämtliche Länder von der Quarantäneliste gestrichen.

Umsetzung der Massnahmen in Küsnacht

Wie die Massnahmen in den verschiedenen Betrieben der Gemeinde Küsnacht umgesetzt werden, können Sie den jeweiligen Informationsseiten auf der Website der Gemeinde Küsnacht entnehmen.

Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2021

Die Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2021 wird durchgeführt. Das Schutzkonzept finden Sie hier.

Die Beschränkung auf Personen mit einem Covid-Zertifikat ist nach übergeordnetem Recht nicht zulässig. Wir bitten Sie dringend, zuhause zu bleiben, falls bei Ihnen Covid-Krankheitssymptome (auch leichte) auftreten.

Impfen

Um die Spitäler zu entlasten, bleibt die Impfung das beste Mittel. Wichtig ist zudem die rasche Auffrischimpfung (Booster). Bei Geimpften und Genesenen ist der Verlauf der Infektion in der Regel milde.

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