Männedorf

Männedorf gewinnt Rekursverfahren um Vorkaufsrecht

Nau.ch Lokal
Nau.ch Lokal

Stäfa,

Die Gemeinde Männedorf darf das Vorkaufsrecht für ein Grundstück an der Seestrasse ausüben – das Baurekursgericht hat einen Rekurs dagegen abgewiesen.

Die Unterführung zur Bahnhofstrasse Männedorf.
Die Unterführung zur Bahnhofstrasse Männedorf. - Nau.ch / Simone Imhof

Wie die Gemeinde Männedorf mitteilt, hat am 24. Juni 2024 die Gemeindeversammlung einem Verpflichtungskredit zur Ausübung des Vorkaufsrechts eines Grundstücks an der Seestrasse zugestimmt. Gegen diesen Beschluss wurde ein Rekurs eingereicht.

Die Presse hat darüber berichtet. Das Baurekursgericht des Kantons Zürich hat am 28. Mai 2025 nun entschieden und diesen Rekurs vollumfänglich abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde.

Wird nach Ablauf der Frist keine Beschwerde an das Verwaltungsgericht erhoben, wird der Entscheid der Gemeindeversammlung über das Vorkaufsrecht des Grundstücks an der Seestrasse rechtskräftig.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Netanyahu Hiroshima
36 Interaktionen
Nahost-Konflikt
Magdalena Martullo-Blocher
196 Interaktionen
«Kleinlich»

MEHR MäNNEDORF

Unfall Männedorf ZH
5 Interaktionen
Männedorf ZH

MEHR AUS AGGLO ZüRICH

Chauffeur
86 Interaktionen
«Schämen»
Stäfa Fest
Stäfa ZH
Zürich Tuning Lärm
38 Interaktionen
Lärm und Tuning