In Horgen ZH wurde ein 22-Jähriger wegen Kindesmissbrauchs verurteilt. Er hatte sich mit einer 14-Jährigen zum Sex verabredet.
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Das Bezirksgericht Horgen. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Bezirk Horgen ZH wurde ein 22-Jähriger verurteilt.
  • Er soll Sex mit einer 14-Jährigen Winterthurerin gehabt haben.
  • Die jetzt 16-Jährige hat Anklage gegen weitere Sexpartner erhoben.
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Sich online kennenlernen und sich auf einen One-Night-Stand verabreden? Das ist heutzutage keine Besonderheit mehr. Interessant wird es, wenn dabei Geld fliesst und Videoaufnahmen für den Weiterverkauf gedreht werden sollen.

Strafbar hingegen wird es, wenn eine der Beteiligten Minderjährig ist.

Und so war es im Fall einer 14-Jährigen aus Horgen. Sie hat jetzt Anklage gegen einen ihrer damaligen Sexpartner erhoben.

Gerichtsaal sex geld
Der Gerichtsaal während einer Verhandlung. (Symbolbild) - POOL/AFP/Archiv

Vor Gericht wurde der angeklagte 22-Jährige nun verurteilt. Er soll gewusst haben, dass das Mädchen erst 14 Jahr alte war, wie zahlreiche Chatverläufe zeigen.

Der «Tagesanzeiger» berichtet jedoch auch, dass der One-Night-Stand von dem Mädchen inszeniert und dem 22-Jährigen beinahe aufgedrängt worden sein soll.

Sie hätte ihm Sex gegen Cash geboten und gewollt, das alles für den Weiterverkauf auf Video aufgezeichnet wird.

Laut Gericht soll der Täter dem Mädchen 250 Franken gezahlt haben. Zwei Jahre später hat sie Anklage erhoben und forderte von ihm eine Genugtuung in Höhe von 7000 Franken.

Der Anwalt weist darauf hin, dass das Mädchen auch gegen zahlreiche andere Männer Anklage mit hohen Geldforderungen erhoben hat.

Um dieses mögliche Geschäftsmodell des Opfers zu unterbinden, hat das Gericht die Genugtuung auf 2000 Franken gesenkt. Zudem wurde über den Mann eine bedingte Freiheitsstrafe von sieben Monaten verhängt.

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