Geltende Massnahmen zur Coronavirus-Pandemie
Der Bundesrat hat die Massnahmen zur Coronavirus-Pandemie weiter vestärkt.

Der Bundesrat hat die Massnahmen zur Coronavirus-Pandemie weiter vestärkt. Ab Dienstag, 22. Dezember 2020, sind Restaurants sowie Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen geschlossen. Der Bundesrat hat zudem den Einsatz von Schnelltests erweitert, um noch breiter testen zu können.
Ziel der Massnahmen ist es, die Fallzahlen deutlich und rasch zu senken, um die Menschen vor dem Virus zu schützen, die Gesundheitsversorgung sicherzustellen und das Gesundheitspersonal zu entlasten. Den Kantonen muss es wieder möglich sein, das Testen, die Nachverfolgung der Kontakte, die Isolation und die Quarantäne lückenlos zu gewährleisten. Die neuen Massnahmen gelten ab Dienstag, 22. Dezember 2020, und sind bis am 22. Januar 2021 befristet.
Restaurants, Sportbetriebe sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind geschlossen
Gastronomiebetriebe sind geschlossen. Für die Festtage gibt es keine Ausnahmen. Offen bleiben dürfen nur Betriebskantinen, Schulkantinen in obligatorischen Schulen sowie Restaurants für Hotelgäste. Take-away-Angebote und Lieferdienste bleiben erlaubt.
Sportbetriebe sind geschlossen. Im Freien darf Sport in Gruppen bis max. fünf Personen weiterhin getrieben werden. Profispiele können ohne Zuschauerinnen und Zuschauer weiterhin stattfinden. Sportliche und kulturelle Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen vor ihrem 16. Geburtstag sind mit Ausnahme von Wettkämpfen weiterhin erlaubt.
Museen, Kinos, Lesesääle von Bibliotheken und Archiven, Casinos, botanische Gärten und Zoos sowie andere Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind geschlossen. Kulturelle Aktivitäten bleiben in Kleingruppen möglich.
Veranstaltungen mit Publikum bleiben verboten. Alternative Veranstaltungsformen bleiben gestattet, zum Beispiel online übertragene Veranstaltungen.
Kapazität von Läden
Die Anzahl Personen, die sich gleichzeitig in Einkaufsläden aufhalten dürfen, wird weiter eingeschränkt. Die maximale Personenzahl ist dabei abhängig von der frei zugänglichen Ladenfläche.
In allen Läden gelten zudem weiterhin strenge Schutzkonzepte. Die Einschränkungen der Öffnungszeiten bleiben bestehen: Die Läden müssen zwischen 19 Uhr und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben.
Empfehlung: Bleiben Sie zu Hause!
Die Bevölkerung wird dazu aufgefordert, zu Hause zu bleiben. Die Menschen sollen ihre sozialen Kontakte auf ein Minimum beschränken sowie auf nicht notwendige Reisen und auf Ausflüge verzichten.
Erweiterung der Schnelltests
Damit sich die Bevölkerung noch einfacher testen lassen kann, erweitert der Bundesrat den Einsatz von Schnelltests. Bisher sind ausschliesslich Antigen-Schnelltests mittels Nasen-Rachenabstrich anerkannt.
Künftig dürfen in Apotheken, Spitälern, Arztpraxen und Testzentren alle Arten von Schnelltests durchgeführt werden, die den Kriterien des BAG entsprechen. Schnelltests können zudem neu auch bei Personen ohne erkennbare Symptome und ausserhalb der geltenden Testkriterien des BAG durchgeführt werden. Sie sind kein Ersatz für die Hygiene- und Verhaltensregeln des BAG. Handhygiene, Abstand halten, Maske tragen und Kontakte reduzieren bleiben zentrale Massnahmen zum Schutz vor einer Infektion und zur Bekämpfung der Epidemie.
Dienstleistungen der Gemeinde Seeberg
Das Personal der Gemeindeverwaltung Seeberg steht den Bürgerinnen und Bürgern für Ihre Anliegen und Fragen sehr gerne zur Verfügung. Die Bevölkerung wird gebeten, die Gemeindeverwaltung nur in Angelegenheiten aufzusuchen, bei denen ein persönlicher Kontakt am Schalter zwingend erforderlich ist. Bitte nehmen Sie die Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung stattdessen vorwiegend per Telefon oder E-Mail in Anspruch.
Die Verwaltung ist von Montag bis Freitag, von 09.00 bis 12.00 Uhr und am Montag und Dienstag jeweils nachmittags von 14.00 bis 17.00 Uhr erreichbar. An den übrigen Nachmittagen ist die Verwaltung geschlossen.
Aufgrund der aktuellen Lage ist es wichtig, die Massnahmen von Bund und Kanton einzuhalten. Nur so kann die Ausbreitung des Coronavirus eingedämmt werden.
Der Gemeinderat dankt Ihnen dafür ganz herzlich.