Glarus Süd bündelt Projekte der Pflegeorganisation GLSC
Glarus Süd koordiniert künftig Themen rund um die GLSC, prüft Defizite, externe Untersuchung läuft und das Transformationsprojekt Elm ist vorläufig sistiert.

Wie die Gemeinde Glarus Süd mitteilt, bündelt die Gemeinde die laufenden Themen rund um die Glarus Süd Care (GLSC) in einer Projektorganisation mit Vertretern von Gemeinde und GLSC.
Ziel ist eine klare Koordination an den Schnittstellen, eine sachliche Information der Öffentlichkeit sowie nachvollziehbare Entscheidungsgrundlagen für die anstehenden politischen Grundsatzentscheide, insbesondere mit Blick auf die wirtschaftlichen Herausforderungen und Stabilität der Pflege- und Betreuungsleistungen.
Die operative Führung und Leistungserbringung der Heime liegt bei der GLSC. Die Gemeinde koordiniert jedoch dort, wo Aufsicht, Eigentümerstrategie und politische Entscheide betroffen sind.
Unabhängige externe Untersuchung (Federas)
An der Gemeindeversammlung vom 26. Juni 2025 wurde die Einleitung einer externen Untersuchung zur Jahresrechnung und zum Geschäftsbericht 2024 der GLSC beantragt. Der Gemeinderat beschloss am 12. August 2025 die Durchführung einer unabhängigen Untersuchung durch die Federas Beratung AG.
Klärungsschwerpunkte sind: Zustandekommen des negativen Ergebnisses 2024, Wahrnehmung der Aufsichtspflichten und Verantwortlichkeiten sowie Ursachen der wiederkehrenden Defizite.
Der Bericht befindet sich derzeit in Bearbeitung und wird der Gemeinde sowie dem Verwaltungsrat in den nächsten Wochen zur Stellungnahme vorgelegt. An der Frühlings-Gemeindeversammlung 2026 werden die Bürgerinnen und Bürger über die zentralen Erkenntnisse aus der Untersuchung orientiert.
Transformationsprojekt Elm: vorläufige Sistierung
Der Verwaltungsrat der GLSC hat die Umsetzung der Transformation Elm vorläufig sistiert. Der Entscheid betrifft insbesondere geplante Massnahmen wie den Bau von Alterswohnungen sowie Anpassungen bei der Belegung.
Anlass der Sistierung ist der Gemeindeversammlungsantrag von Melitta Zopfi und Mitunterzeichneten auf Änderung von Art. 79 der Gemeindeordnung (GO). Solange diese Grundsatzfrage politisch nicht behandelt und entschieden ist, werden keine Umsetzungsschritte vorgenommen, die dem Entscheid der Gemeindeversammlung vorgreifen.
Für die Bewohnenden ergeben sich aus der Sistierung keine Nachteile. Es gibt keinen Aufnahmestopp. Anfragen werden weiterhin entgegengenommen und wie bisher anhand der individuellen Situation und der verfügbaren Kapazitäten geprüft.
Abänderungsantrag zu Art. 79 der Gemeindeordnung
Der Antrag von Melitta Zopfi und Mitunterzeichnenden vom August 2025 zu Art. 79 der Gemeindeordnung sieht vor, die Führung aller drei Heimstandorte Elm, Linthal und Schwanden sowie das Mindestangebot mit grundsätzlich allen Pflegebedarfsstufen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung verbindlich in der Gemeindeordnung zu regeln.
Gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 26. Januar 2026 ist die Behandlung des Antrags an der nächsten Gemeindeversammlung im Juni 2026 vorgesehen. Im Memorial legen Gemeinderat und Verwaltungsrat die Entscheidungsgrundlagen zum Antrag transparent dar.
Transparenz zur Finanzierung und Verantwortlichkeiten
In der Öffentlichkeit besteht teilweise die Annahme, ein Defizit der Glarus Süd Care werde direkt über Gemeindesteuern ausgeglichen. Als selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit finanziert die GLSC ihren Betrieb primär über Leistungsentgelte und gesetzlich geregelte Beiträge im Bereich Pflege und Betreuung.
Bislang erfolgte keine Verlustdeckung durch die Gemeinde. Die GLSC hat negative Ergebnisse im Rahmen ihrer eigenen Rechnung über das Eigenkapital der Anstalt ausgeglichen.
Wenn politische Vorgaben oder strukturelle Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel ein verbindliches Mindestangebot an mehreren Standorten, eine Defizitdeckung erforderlich machen, ist dies ein bewusster Entscheid der Gemeindeversammlung mit finanziellen Konsequenzen für die Gemeinde und deren Bevölkerung.










