Glarus Süd

Abfallentsorgung erhält modernes Regelwerk

Gemeinde Glarus Süd
Gemeinde Glarus Süd

Glarus,

Glarus Süd überarbeitet die Abfallverordnung grundlegend und startet die öffentliche Vernehmlassung für ein modernes, rechtskonformes Entsorgungswesen.

Der Dorfbrunnen in Elm. - Gemeinde Glarus Süd
Der Dorfbrunnen in Elm. - Gemeinde Glarus Süd - Nau.ch / Simone Imhof

Wie die Gemeinde Glarus Süd berichtet, hat sie die Verordnung über die Abfallbeseitigung umfassend überarbeitet und eröffnet dazu eine öffentliche Vernehmlassung. Hintergrund sind wesentliche Änderungen im Bundes- und Kantonsrecht sowie neue Anforderungen an ein rechtskonformes und zeitgemässes Entsorgungswesen.

Die heute geltende Abfallverordnung stammt aus der Zeit vor der Gemeindefusion und wurde seit 2011 inhaltlich nicht angepasst. Seither haben sich die Rahmenbedingungen wesentlich weiterentwickelt.

Auf Bundesebene trat 2016 die Verordnung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (VVEA) in Kraft. Sie stärkt die Abfallvermeidung, -verminderung und die gezielte Verwertung und präzisiert zugleich die Aufgabenteilung zwischen Gemeinden und Privatwirtschaft.

Anpassungen an Bundesrecht und kantonale Vorgaben

Auf kantonaler Ebene wurde das Einführungsgesetz zum Umweltschutzgesetz 2018 durch die Landsgemeinde an das neue Bundesrecht angepasst. Dabei wurden unter anderem Zuständigkeiten rund um die Sammlung und Entsorgung von Sonderabfällen aus Haushalten (z. B. Altfarben, Lösungsmittel, Altmedikamente) neu geregelt und den Gemeinden übertragen.

Zudem wurden die rechtlichen Grundlagen präzisiert, damit Gemeinden zentrale Sammelstellen (ober- oder unterirdisch) verbindlich regeln können.

Ein weiterer Schwerpunkt der Totalrevision betrifft die Finanzierung der Abfallentsorgung: Der Entwurf präzisiert die Grundlagen für eine verursachergerechte und kostendeckende Gebührengestaltung, unter anderem mit Grund- und mengenabhängigen Gebühren.

Vernehmlassung bis 16. Februar 2026

Die Gemeinde lädt die Bevölkerung ein, sich an der Vernehmlassung zu beteiligen. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis am 16. Februar 2026. Sämtliche Unterlagen sind online publiziert.

Die revidierte Verordnung wird nach Auswertung der Vernehmlassung und Abschluss des weiteren Beschlussverfahrens, vorbehältlich der kantonalen Genehmigung, noch in diesem Jahr der Gemeindeversammlung unterbreitet und soll per 1. Januar 2027 in Kraft treten.

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