Mit mehr Geld und einer Strategie soll die Biodiversität im Kanton Thurgau gefördert werden.
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Das Thurgauer Regierungsgebäude in Frauenfeld. - Keystone
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Der Grosse Rat hat am Mittwoch, 31. August 2022, die Änderung des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) in erste Lesung beraten. Mit dem NHG-Revision werden zwei politische Vorstösse der vergangenen Jahre umgesetzt. Der Grosse Rat stimmte am 17. Juni 2020 der Biodiversitäts-Initiative mit 88 zu 5 Stimmen zu. Wie von der Initiative gefordert, investiert der Kanton mit dem Gesetz jährlich vier Millionen Franken zusätzlich in die Förderung der Biodiversität.

Die bisherigen Aufwendungen von jährlich rund zwei Millionen Franken für Natur und Landschaft werden überführt. Das ergibt jährlich sechs Millionen Franken für die neue Spezialfinanzierung. Daraus werden auch die Personalkosten des Kantons für die Planung, Koordination und Umsetzung des Massnahmenplans Biodiversität finanziert.

Neu ist die Förderung der biologischen Vielfalt ein explizites Ziel des Gesetzesentwurfs. Gesetzlich verankert ist zudem, dass der Regierungsrat eine Biodiversitätsstrategie festlegt und diese mit einem Massnahmenplan umsetzt.

Klima und Biodiversität seien zwei Seiten derselben Medaille, sagte Toni Kappeler im Namen der Grünen-Fraktionen. Die Biodiversität sei die Grundlage für alle Ökoleistungen. Die Anliegen der Biodiversitäts-Initiative seien vom Regierungsrat klug und massvoll umgesetzt worden, so Kappeler.

Gesetzentwurf präzisiert die Denkmalpflege

«Wir werden in Kürze die erste Biodiversitätsstrategie in die Vernehmlassung geben», sagte Regierungsrat Dominik Diezi (Die Mitte). Es werde aber einige Zeit dauern, bis sie wirke.

Bei der Denkmalpflege präzisiert der Gesetzesentwurf den Schutz von Bauten, Bauteilen oder Anlagen. Die neue Bestimmung nimmt das Anliegen der Motion «Für einen Denkmalschutz mit Augenmass und besserer Koordination mit den raumplanerischen Zielen» auf.

Die Denkmalpflege sei nach vier Jahren auf der Zielgeraden, sagte Motionär Pascal Schmid von der SVP. Der Denkmalschutz sei bislang überdehnt und verwässert worden. Die innere Bausubstanz soll künftig nur noch geschützt werden, wenn sie von herausragender kulturgeschichtlicher Bedeutung ist oder mit der Baute eine Einheit bildet.

Grüne sehen Änderungen der Denkmalpflege kritisch

«Die Denkmalpflege wird empfindlich geschwächt», sagte Karin Bétrisey, Sprecherin der Grünen-Fraktion. Historische Bauten seien in Zukunft bei zunehmender Verdichtung immer wertvoller und wichtiger. Die Aufgabe des Heimatschutzes dürfe nicht an einen Verein übergeben werden.

«Wir sind intensiv an der Ausarbeitung einer Neuausrichtung der Denkmalpflege», so der Vorsteher des Departements für Bau und Umwelt. Es gehe bei der vorliegenden Vorlage um «weniger ist mehr».

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