Thurgau unterstützt auch freischaffende Künstler

Der Kanton Thurgau weitet die Ansprüche auf Corona-Hilfen im Kulturbereich aus. Neu können auch Freischaffende Ausfallentschädigungen beantragen.

Kulturschaffende
Kulturschaffende machten mit Demonstrationen im Februar auf ihre Situation aufmerksam. - Keystone

Die Corona-Pandemie habe trotz den Lockerungsschritten seit dem 19. April nach wie vor schwerwiegende Auswirkungen auf den Kultursektor, teilte die Thurgauer Staatskanzlei am Montag mit.

Dank der Änderung des Covid-19-Gesetzes vom 20. März können auch Freischaffende aus dem Kulturbereich rückwirkend ab dem 1. November 2020 Ausfallentschädigungen beantragen. Voraussetzung ist, dass sie mindestens zu 50 Prozent als Kulturschaffende tätig sind und seit 2018 insgesamt mindestens vier befristete Anstellungen beinmindestens zwei verschiedenen Arbeitgebern aus dem Kulturbereich nachweisen können, heisst es im Communiqué weiter.

Kulturunternehmen und selbständig erwerbende Kulturschaffende können weiterhin Ausfallentschädigung für durch die Coronapandemie entstandene Schäden beantragen.

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