Wie der Kanton Thurgau mitteilt, ist das Ziel, dass der Sollbestand von 22 erreicht wird, mittelfristig wird ein Bestand von 25 bis 30 Amtsärzten angestrebt.
Das Regierungsgebäude des Kantons Thurgau an der Promenadenstrasse 188 steht mitten in der Stadt Frauenfeld - Frauenfeld
Das Regierungsgebäude des Kantons Thurgau an der Promenadenstrasse 188 steht mitten in der Stadt Frauenfeld - Frauenfeld - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Im Kanton Thurgau fehlt es derzeit an Amtsärzten. Daher hat der Regierungsrat des Kantons Thurgau verschiedene Massnahmen beschlossen, um den Bestand zu erhöhen.

Dazu zählen die Entschädigungen sowie die Optimierung der personellen Ressourcen.

Die Anzahl der Amtsärzte liegt unter dem Limit

17 Hausärzte leisten auf dem Kantonsgebiet derzeit an 365 Tagen im Jahr und 24 Stunden pro Tag Dienst als Amtsärzte. Der Soll-Bestand liegt bei 22.

Sie stellen mit einem breiten Spektrum von Dienstleistungen im Auftrag der Strafuntersuchungsbehörden (Staatsanwaltschaft, Kantonspolizei und Strafvollzugsbehörden) oder der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) die forensisch-medizinische Expertise bei der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben sicher.

Die Einsätze sind naturgemäss nicht planbar und fallen oft an Wochenenden, in der Nacht oder zu Sprechstundenzeiten an.

Diese Einschränkungen der Erholungszeiten und eines regulären Praxisbetriebs sowie der zunehmende Hausärztemangel erschweren die Aufrechterhaltung, Kontinuität und Qualität des Amtsärztedienstes.

Thurgau ist von der Problematik besonders betroffen

Die Problematik betrifft die ganze Schweiz, ist in Kantonen ohne Institut für Rechtsmedizin – wie dem Kanton Thurgau – aber besonders akzentuiert.

Mit verschiedenen Massnahmen will der Regierungsrat nun dafür sorgen, dass wieder mehr Amtsärzte rekrutiert werden können.

Das Ziel ist, dass der Sollbestand von 22 erreicht wird, mittelfristig wird ein Bestand von 25 bis 30 Amtsärzten angestrebt.

Unter anderem werden Massnahmen zur Attraktivitätssteigerung der Anstellungsbedingungen umgesetzt.

Alle Entschädigungen werden angehoben

Die Einsatzbereitschaft von Amtsärzten wird leistungsbezogen aufgewertet, durch Anhebung der Einsatzentschädigung von 280 Franken pro Stunde auf 350 Franken pro Stunde.

Die Pikettentschädigung wird leistungsbezogen angehoben, an Werktagen von 100 Franken auf 200 Franken, an Wochenendtagen von 250 Franken auf 800 Franken und an Feiertagen von 250 Franken auf 1200 Franken.

Gleichzeitig wird die jährliche Grundbesoldung aller Amtsärzte in Höhe von 6000 Franken aufgehoben werden.

Die personellen Ressourcen werden optimiert, verbunden mit der Erfüllung der Notfalldienstpflicht der Amtsärzteschaft durch den Amtsarztdienst mittels Zusammenlegung des ärztlichen Hintergrund-Hausbesuchsdiensts (Notfalldienst) und des Amtsärztedienstes (AAD) zum Amtsärztedienst plus (AAD+).

Auch die Pflichtdienste werden reduziert

Die Notfallkommission der Ärztegesellschaft Thurgau bestimmt unter Anrechnung der amtsärztlichen Diensttätigkeit im AAD+ den Grad der Reduktion der kantonalen Notfalldienstpflicht für Amtsärzte.

Einsatzplanerische Reduktion auch tagsüber von vier auf zwei diensthabende Amtsärzte, die dadurch besser ausgelastet werden.

Stärkung der Koordinationsrolle und Erhöhung der Abgeltung von 6000 Franken auf 12'000 Franken.

Die Rolle des Koordinators umfasst insbesondere Koordination, Rekrutierung, Zusammenarbeit mit dem kantonsärztlichen Dienst und die Bearbeitung von Anliegen der Amtsärzteschaft, der Auftraggeber oder anderen Anspruchsgruppen.

Die Massnahmen werden ab Juli 2023 umgesetzt

Die Massnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Amtsarztdienstes haben Mehrausgaben und Minderkosten zur Folge.

Insgesamt belaufen sich die Mehrkosten auf jährlich rund 110'000 Franken, was aus Sicht des Regierungsrats für die dringend erforderliche Steigerung der Attraktivität des Amtsarztdienstes angemessen erscheint.

Die Massnahmen werden ab dem 1. Juli 2023 umgesetzt.

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