Davos bestätigt schärfere Regeln für WEF-Bauten
Davos hat ihr Baugesetz für Temporärbauten während des WEF verschärft. Die Kantonsregierung bestätigt den Kurs nach eingereichter Planungsbeschwerde.

Wie die Gemeinde Davos mitteilt, hat die Gemeinde die Bewilligungspraxis für Temporärbauten und Umnutzungen während den WEF-Jahrestreffen in den vergangenen Jahren laufend aktualisiert und verschärft. Weiter überwacht die Gemeinde Davos die baulichen Massnahmen und stellt bei fehlbarem Verhalten hohe Bussen aus.
Die Handlungsoptionen der Behörden sind jedoch mit den bestehenden gesetzlichen Grundlagen ausgeschöpft. Damit der eingeschlagene Weg weiterverfolgt und bei Bedarf auch weitergehende Massnahmen ergriffen werden können, musste das kommunalen Baugesetz revidiert werden.
Das überarbeitete Gesetz überträgt dem Kleinen Landrat die notwendigen Kompetenzen, um die negativen Begleiterscheinungen des WEF-Jahrestreffens weiter einzudämmen. Als schärfste Massnahme kann der Kleine Landrat eine anzahlmässige Obergrenze für temporäre Bauprojekte festlegen.
Die Gesetzesrevision wurde vom Davoser Parlament einstimmig befürwortet und am 9. Juni 2024 von der Stimmbevölkerung mit 82 Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen.
Kantonsregierung bestätigt den eingeschlagenen Kurs
Obwohl das Gesetz von der Stimmbevölkerung mit grosser Mehrheit angenommen wurde, hat der Hauseigentümerverband zusammen mit einzelnen Firmen und Einzelpersonen eine Planungsbeschwerde eingereicht. Die Regierung des Kantons Graubünden hat die Beschwerde eingehend geprüft und nun das revidierte Baugesetz der Gemeinde Davos vollumfänglich bestätigt.
Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig und kann an die nächste Instanz weitergezogen werden. Der Kleine Landrat ist erfreut über den Entscheid und möchte den eingeschlagenen Weg fortführen, wie das auch von der grossen Mehrheit der Bevölkerung gewünscht wird.