Planungszone in Ilanz-Glion verlängert
Ilanz-Glion verlängert die Planungszone bis Februar 2028. Ziel ist die Prüfung einer Reduktion der Bauzonen gemäss übergeordneten Vorgaben.

Wie die Gemeinde Ilanz-Glion schreibt, gilt derzeit in Ilanz/Glion für das ganze Gemeindegebiet eine Planungszone mit folgendem Planungsziel: «Prüfung einer Reduktion von Bauzonen (Wohn-, Misch- und Zentrumszonen; WMZ) entsprechend den Vorgaben in Art. 15 Abs. 1 und 2 RPG sowie im kantonalen Richtplan (KRIP-S) vom 20. März 2018».
Anlässlich seiner Sitzung vom 18. November 2025 hat der Gemeindevorstand beschlossen, diese bis 12. Februar 2026 geltende Planungszone um weitere zwei Jahre, mithin bis 12. Februar 2028, zu verlängern.
Das Departement für Volkswirtschaft und Soziales hat der Verlängerung der Planungszone mit Verfügung vom 4. Februar 2026 zugestimmt.
Planungszone wird verlängert
In der Planungszone darf nichts unternommen werden, was die neue Planung erschweren oder dieser entgegenstehen könnte. Insbesondere dürfen Bauvorhaben nur bewilligt werden, wenn sie weder den rechtskräftigen noch den vorgesehenen neuen Planungen und Vorschriften widersprechen (Art. 21 Abs. 2 KRG).
Die vorliegende Verlängerung der Planungszone kann innert 30 Tagen seit der öffentlichen Bekanntgabe mit Planungsbeschwerde bei der Regierung angefochten werden (Art. 101 KRG).






